Vernetzen Sie sich mit uns

Antitrust-

Kartellrecht: Kommission begrüßt Abstimmung des Parlaments Schadensersatzansprüche von Opfern von Wettbewerbsverletzungen zu erleichtern

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

almuniaDas Europäische Parlament hat einem Richtlinienvorschlag zugestimmt, der Bürgern und Unternehmen dabei helfen soll, Schadensersatz einzufordern, wenn sie Opfer von Verstößen gegen die EU-Kartellvorschriften wie Kartellen und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen werden. Die Richtlinie basiert auf einem Vorschlag der Kommission vom Juni 2013 (vgl IP / 13 / 525 und MEMO / 13 / 531) und zielt darauf ab, eine Reihe praktischer Schwierigkeiten zu beseitigen, mit denen Opfer häufig konfrontiert sind, wenn sie versuchen, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Insbesondere wird es den Opfern einen leichteren Zugang zu den Beweismitteln verschaffen, die sie zum Nachweis des Schadens benötigen, und mehr Zeit für die Geltendmachung ihrer Ansprüche erhalten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Wirksamkeit der von den Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung der Kartellvorschriften eingesetzten Instrumente, insbesondere Kronzeugen- und Vergleichsprogramme, gewahrt bleibt. Der Vorschlag wird nun zur endgültigen Genehmigung an den EU-Ministerrat weitergeleitet. Siehe auch MEMO / 14 / 310.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia (Abbildung) sagte: „Das Votum des Europäischen Parlaments ist eine großartige Nachricht für die europäischen Bürger und Unternehmen, die durch Kartellverstöße geschädigt wurden. Die Richtlinie wird dazu beitragen, das Recht auf vollständige Entschädigung in der EU Wirklichkeit werden zu lassen, indem die praktischen Hindernisse beseitigt werden, mit denen Opfer heute konfrontiert sind. Wenn die Richtlinie angenommen und umgesetzt wird, wird es für sie einfacher, Wiedergutmachung zu erhalten, insbesondere nachdem eine Wettbewerbsbehörde einen Verstoß festgestellt und sanktioniert hat.“

Der EU-Gerichtshof hat den Anspruch von Opfern von Kartellverstößen auf Schadensersatz für den erlittenen Schaden anerkannt. Aufgrund nationaler Verfahrenshürden und Rechtsunsicherheit erhalten jedoch nur wenige Opfer tatsächlich eine Entschädigung. Darüber hinaus sind die nationalen Regelungen in ganz Europa sehr unterschiedlich und daher hängen die Chancen der Opfer, eine Entschädigung zu erhalten, stark davon ab, in welchem ​​Mitgliedsstaat sie gerade leben. Die Richtlinie zielt darauf ab, diese Hindernisse zu beseitigen. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören:

  • Nationale Gerichte können Unternehmen bestellen, um Beweise zu veröffentlichen, wenn Opfer Schadensersatz verlangen. Die Gerichte sorgen dafür, dass diese Offenlegungsanordnungen verhältnismäßig sind und dass vertrauliche Informationen ordnungsgemäß geschützt sind.
  • Eine rechtskräftige Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde, die einen Verstoß feststellt, stellt automatisch einen Beweis vor den Gerichten desselben Mitgliedstaats dar, in dem der Verstoß stattgefunden hat.
  • Die Opfer haben mindestens ein Jahr Schadensersatz zu verlangen, sobald eine Vertragsverletzungsentscheidung einer Wettbewerbsbehörde endgültig geworden ist.
  • Wenn ein Verstoß zu Preiserhöhungen geführt hat und diese über die Vertriebskette weitergegeben wurden, sind am Ende diejenigen, die den Schaden erlitten haben, berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
  • Einvernehmliche Siedlungen zwischen Opfern und verletzenden Unternehmen werden durch die Klärung ihrer Wechselwirkung mit Gerichtsverfahren erleichtert werden. Dadurch wird eine schnellere und weniger kostspielige Lösung von Streitigkeiten ermöglichen.

Private Schadensersatzklagen vor Gericht und die öffentliche Durchsetzung der Kartellvorschriften durch Wettbewerbsbehörden (sei es die Kommission oder nationale Behörden) sind komplementäre Instrumente. Durch die Richtlinie werden sie sich gegenseitig verstärken, um einerseits eine vollständige Entschädigung der Opfer (einschließlich entgangener Gewinne und Zinsen) zu erreichen und andererseits die Schlüsselrolle der Wettbewerbsbehörden bei der Untersuchung und Sanktionierung von Verstößen zu stärken und so eine Abschreckung zu erreichen. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Wettbewerbsbehörden im Rahmen sogenannter „Kronzeugenprogramme“ spielt eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen gegen Wettbewerbsregeln.

Ohne eine solche Zusammenarbeit würden viele Verstöße gar nicht erst entdeckt, und in vielen Fällen ist es daher die erfolgreiche Durchsetzung der Wettbewerbsregeln durch eine Behörde, die es den Opfern ermöglicht, später eine Entschädigung zu fordern und zu erhalten. Daher enthält die Richtlinie eine Reihe von Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Erleichterung von Schadensersatzklagen nicht die Anreize für Unternehmen verringert, mit Wettbewerbsbehörden zusammenzuarbeiten (vgl MEMO / 14 / 310).

Nächste Schritte

Werbung

Die heutige Abstimmung im Plenum in erster Lesung war der letzte Verfahrensschritt des Europäischen Parlaments. Mit der Zustimmung des Rates wird das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach der offiziellen Verabschiedung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in ihre Rechtssysteme umzusetzen.

Der vollständige Text der Richtlinie ist finden Sie hier.

Hintergrund

Im Juni 2013 legte die Kommission ihren Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat vor (vgl IP / 13 / 525 und MEMO / 13 / 531). Nachdem beide Mitgesetzgeber den Vorschlag erörtert und Änderungen vorgeschlagen hatten, wurden im Februar informelle Treffen zwischen den drei Institutionen (sogenannte Triloge) eingeleitet, um einen Kompromisstext zu erzielen. Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich Ende März auf den endgültigen Kompromisstext.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending