Katastrophen
EU-Hilfe für die von Katastrophen betroffenen Ländern, um schneller anzukommen, mit weniger Bürokratie
EU-Hilfe für EU und die EU-Beitrittsländer betroffen von Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen sollten schneller und effizienter dank EU-Solidaritätsfonds (EUSF) Regeländerungen genehmigt am 16 April geliefert werden. Diese Veränderungen, die bereits mit EU-Minister vereinbarten, gehören die Verlängerung der Frist für die von zehn für Naturkatastrophenhilfe Anwendung Wochen 12, zahlen 10% der Beihilfe im voraus, und die Vereinfachung Hilfe Zulassungskriterien für kleinere, regionale Katastrophen.
„Der EUSF ist eines der sichtbarsten und wirksamsten Beispiele für die Solidarität der EU. Diese Reform wird den EU-Solidaritätsfonds zu einem noch wirksameren Instrument machen. Sie definiert anhand eines einzigen Kriteriums klar, wann eine Region Unterstützung aus dem Fonds erhalten kann. Die neu verfügbaren Vorschusszahlungen sind ebenfalls ein wichtiger Erfolg für die Verhandlungsführer des Parlaments, denn im Katastrophenfall ist schnelle Hilfe unerlässlich. Nach zähen Verhandlungen konnten wir dieses Problem lösen“, sagte Berichterstatterin Rosa Estaràs Ferragut (EVP, ES). Ihr Text wurde mit 525 Stimmen angenommen, bei 12 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen.
Die Klausel, die Vorauszahlungen in Höhe von 10 % (maximal 30 Millionen Euro) der erwarteten Hilfssumme ermöglicht, konnte dank der Bemühungen der Abgeordneten trotz Einwänden in den Verhandlungen mit dem Ministerrat beibehalten werden.
Klarere und einfachere Regeln für regionale Katastrophen
Der EUSF konzentriert sich üblicherweise auf Katastrophen größeren Ausmaßes, deren Schäden entweder 3 Milliarden Euro (Preise von 2011) oder 0.6 Prozent des Bruttonationaleinkommens des betroffenen Landes übersteigen. Unterstützung ist aber auch für begrenztere regionale Katastrophen verfügbar. Für diese sehen die neuen Regeln nun ein einfaches Förderkriterium vor – eine Schadensschwelle von 1.5 Prozent des regionalen Bruttoinlandsprodukts – was der Europäischen Kommission die Prüfung von Anträgen erleichtern und die Auszahlung der Hilfen beschleunigen wird.
Die Abgeordneten auch eine niedrigere Schwelle von 1% des BIP zu sichern der EU extrem abgelegenen Regionen der EU, und sorgte dafür, anzuwenden, dass der Fonds nun auch für Katastrophen, die länger dauern, verwendet werden können, zu entwickeln, bevor ihre verheerenden Auswirkungen zu spüren sind, wie Dürren.
Erweiterte Fristen, schnellere Verfahren
Die Abgeordneten konnten zwei weitere Wochen (12 statt zehn) für Staaten Katastrophen ihre Beihilfeanträge zu machen. Sie erhielten auch mehr Zeit, um für sie den Fondsbeitrag zu verwenden: 18 Monate statt einem Jahr.
Fristen für die Verwaltungsverfahren reduziert worden, so dass nun die Kommission innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags zu beurteilen haben, ob die Voraussetzungen für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds die Höhe der finanziellen Unterstützung möglich erfüllt sind und zu bestimmen.
Hintergrund
Die EU-Solidaritätsfonds mit einem maximalen Budget von € 500m pro Jahr für 2014-2020 wurde in 2002 nach den schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer dieses Jahres eingerichtet. Seitdem hat es sich für 56 Katastrophen wie Überschwemmungen, Stürme, Waldbrände, Erdbeben und Dürre mobilisiert. Bisher 23 Länder haben Unterstützung aus dem Fonds erhalten fast € 3.6bn insgesamt.
Es hat sich jedoch seit langem, dass der Fonds überarbeitet werden sollte, um es effektiver, schneller und sichtbar zu machen. In 2005, einen ersten Vorschlag SFEU Reform wurde positiv vom Parlament empfangen, sondern vom Ministerrat abgelehnt.
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