Kultur
Rückgabe illegal exportierter Kulturgüter: Einfachere Regeln, die von den Kulturabgeordneten genehmigt wurden

Eine informelle Einigung mit dem Rat über überarbeitete Regeln zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückgewinnung unrechtmäßig aus ihrem Hoheitsgebiet entfernter Kulturgüter wurde am 10. April vom Kultur- und Bildungsausschuss mit 14 zu einer Stimme gebilligt.
In mehreren EU-Ländern wie Italien, Polen, Frankreich sowie Deutschland und Rumänien kam es seit der Schaffung des Binnenmarkts zu schweren Diebstählen und illegalen Exporten von Kulturerbegütern.
Objekte, die nach nationalem Recht eines Mitgliedstaates als „nationales Kulturgut“ gelten und nach 1993 unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates verbracht wurden, können künftig im Rahmen eines flexibleren Rückgabeverfahrens zurückerlangt werden. Um die Rückführung möglichst vieler Objekte zu ermöglichen, wurden im neuen Text sämtliche Alters- und Wertgrenzen gestrichen.
Die nationalen Behörden haben sechs Monate (bisher zwei Monate) Zeit, um festzustellen, ob ein in einem anderen Mitgliedsstaat gefundenes Objekt ein klassifiziertes Kulturgut darstellt, das illegal aus seinem Hoheitsgebiet verbracht wurde, und können ihren Rückgabeanspruch innerhalb von drei Jahren (bisher ein Jahr) einreichen.
Eine Entschädigung ist nur dann fällig, wenn die Ware mit der „gehörigen Sorgfalt“ erworben wurde.
Eine Person, die ein von einem Mitgliedstaat beanspruchtes Kulturgut besitzt, müsste nachweisen, dass sie beim Erwerb des Objekts alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um sicherzustellen, dass es aus einer legalen Quelle stammt: die Umstände des Erwerbs, die erforderlichen Ausreisegenehmigungen usw Eine Einsichtnahme in die Verzeichnisse gestohlener Kulturgüter würde berücksichtigt.
Kann der Besitzer einen solchen Nachweis nicht erbringen, wäre der klagende Staat nicht mehr verpflichtet, ihm eine Entschädigung zu zahlen.
Statistiken über Verbrechen gegen das nationale Erbe
Die Europäische Kommission schätzt, dass jedes Jahr etwa 8,000 Verbrechen gegen das nationale Erbe begangen und etwa 40,000 Kulturgüter illegal entfernt werden. International sind Kulturgüter laut Statistiken der UNESCO und der Vereinten Nationen nach Drogen und Waffen der am dritthäufigsten geschmuggelte Gegenstand.
Nächste Schritte
Nach der Abenddebatte am 16. April wird das Plenum am 15. April um XNUMX Uhr über den Abschlussbericht abstimmen. Die Neufassung bedarf dann der formellen Genehmigung durch den Rat, um in Kraft zu treten.
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