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KULTUR

Rückgabe illegal exportierter Kulturgüter: Einfachere Regeln, die von den Kulturabgeordneten genehmigt wurden

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20140407PHT42654_originalEin Experte des Nationalen Geschichtsmuseums Bulgariens zeigt auf einer Pressekonferenz am 16. Juni 2011 in Sofia eine antike Münze mit dem Bild Alexanders des Großen. Kanada gab 21,000 illegal ausgegrabene und geschmuggelte Münzen an Bulgarien zurück. ©BELGA_AFP_N.DOYCHINOV

Eine informelle Einigung mit dem Rat über überarbeitete Regeln zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückgewinnung unrechtmäßig aus ihrem Hoheitsgebiet entfernter Kulturgüter wurde am 10. April vom Kultur- und Bildungsausschuss mit 14 zu einer Stimme gebilligt.

In mehreren EU-Ländern wie Italien, Polen, Frankreich sowie Deutschland und Rumänien kam es seit der Schaffung des Binnenmarkts zu schweren Diebstählen und illegalen Exporten von Kulturerbegütern.
Jeder Gegenstand, der nach nationalem Recht eines Mitgliedstaats als „nationaler Schatz“ eingestuft ist und nach 1993 unrechtmäßig aus seinem Hoheitsgebiet entfernt wurde, könnte fortan durch ein flexibleres Rückgabeverfahren zurückgewonnen werden. Um die Rückführung einer möglichst großen Anzahl von Objekten zu ermöglichen, wurden im neuen Text sämtliche Alters- und Wertgrenzen gestrichen.

Die nationalen Behörden haben sechs Monate (bisher zwei Monate) Zeit, um festzustellen, ob ein in einem anderen Mitgliedsstaat gefundenes Objekt ein klassifiziertes Kulturgut darstellt, das illegal aus seinem Hoheitsgebiet verbracht wurde, und können ihren Rückgabeanspruch innerhalb von drei Jahren (bisher ein Jahr) einreichen.
Schadensersatz ist nur dann fällig, wenn die Ware mit „der gebotenen Sorgfalt“ erworben wurde.

Eine Person, die ein von einem Mitgliedstaat beanspruchtes Kulturgut besitzt, müsste nachweisen, dass sie beim Erwerb des Objekts alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um sicherzustellen, dass es aus einer legalen Quelle stammt: die Umstände des Erwerbs, die erforderlichen Ausreisegenehmigungen usw Eine Einsichtnahme in die Verzeichnisse gestohlener Kulturgüter würde berücksichtigt.
Kann der Besitzer einen solchen Nachweis nicht erbringen, wäre der klagende Staat nicht mehr verpflichtet, ihm eine Entschädigung zu zahlen.

Statistiken über Verbrechen gegen das nationale Erbe
Die Europäische Kommission schätzt, dass jedes Jahr etwa 8,000 Verbrechen gegen das nationale Erbe begangen und etwa 40,000 Kulturgüter illegal entfernt werden. International sind Kulturgüter laut Statistiken der UNESCO und der Vereinten Nationen nach Drogen und Waffen der am dritthäufigsten geschmuggelte Gegenstand.

Nächste Schritte

Nach der Abenddebatte am 16. April wird das Plenum am 15. April um XNUMX Uhr über den Abschlussbericht abstimmen. Die Neufassung bedarf dann der formellen Genehmigung durch den Rat, um in Kraft zu treten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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