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Kommission erneut auf, niedrigere Mobiltelefontarife beantragt deutschen Telekom-Regulierungsbehörde

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945a467381fdf4d04ef64b5b1d801bffDie Europäische Kommission hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation (BNetzA) aufgefordert, ihre Pläne zu ändern oder zurückzuziehen, was dazu führen würde, dass Mobilfunk-Terminierungsgebühren an Sipgate Wireless, einen neuen Betreiber auf dem deutschen Markt, gezahlt werden, der um mehr als 80% höher ist als bei den meisten anderen Unternehmen Mitgliedsstaaten. Die heute von der Kommission abgegebene Empfehlung steht im Einklang mit einer früheren Untersuchung der deutschen Mobilfunkgebühren (siehe IP / 13 / 612), in dem die Kommission bereits den Regulierungsansatz von BNetzA für den gesamten Mobilfunksektor kritisiert hat.

Zustellungsentgelte sind die Preise Telekommunikationsnetze untereinander berechnen Gespräche zwischen den Netzen zu liefern, und jeder Betreiber hat Marktmacht über den Zugang zu Kunden über sein eigenes Netz. Diese Kosten werden letztlich in Call-Preise bezahlt von den Verbrauchern und Unternehmen enthalten.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sagte: "Die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wendet Kündigungssätze an, die für Verbraucher und Wettbewerb von Vorteil sind. Ich bestehe darauf, dass Deutschland die Telekommunikationsvorschriften einhält und denselben Ansatz wie andere Regulierungsbehörden verfolgt. Dies ist nicht akzeptabel." Eine Regulierungsbehörde behindert weiterhin das reibungslose Funktionieren des Telekommunikationsbinnenmarktes. "

BNetzA gescheitert Notwendigkeit einer besonderen Behandlung zu rechtfertigen

Die vorgeschlagenen Tarife entsprechen nicht den Grundsätzen und Zielen der EU-Telekommunikationsvorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher in der EU sowie die Entwicklung des Binnenmarkts fördern müssen. Der Antrag der Kommission folgt auf eine dreimonatige Untersuchung, in der das GEREK, das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation, erneut seine Unterstützung für die Position der Kommission zum Ausdruck brachte. Die deutsche Regulierungsbehörde hat während der Untersuchung, die im November letzten Jahres begann, keine überzeugenden Gründe angegeben (sieheIP / 13 / 180), warum er eine Sonderbehandlung erhalten sollte und von der Methode zur Berechnung der MTRs, die in den Telekommunikationsvorschriften der EU festgelegt ist (siehe IP / 09 / 710 und MEMO / 09 / 222).

EG Empfehlung: zurücktreten oder Vorschlag ändern

Die an die deutsche Regulierungsbehörde gerichtete Empfehlung sieht vor, dass sie ihre Vorschläge entweder zurückzieht oder ändert, um sie an den von der Kommission empfohlenen Ansatz anzupassen. Sollte die BNetzA ihren Ansatz fortsetzen und der Empfehlung der Kommission nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte einleiten. Dies ist das vierte Mal, dass die Kommission eine Empfehlung gemäß Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie herausgibt, in der die BNetzA aufgefordert wird, ihren Ansatz in Bezug auf die Terminierungsraten in Deutschland zu ändern (MEMO / 10 / 226).

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Hintergrund

EU-Telekom erfordern Regeln Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher in der EU zu fördern, sowie die Entwicklung des Binnenmarktes.

Artikel 7 des Telekom-Rahmenrichtlinie müssen die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden die Kommission, den Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zu benachrichtigen (GEREK) Und Telekom-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern, welche Maßnahmen sie planen, einzuführen Marktprobleme zu lösen.

Wenn die Kommission Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vorschläge mit dem EU-Recht hat, kann es eine eingehende öffnen, oder so genannte Phase II Untersuchung im Rahmen der Befugnisse der Artikel 7a der Rahmenrichtlinie. Es hat dann drei Monate dem entsprechenden Regler, in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK zu diskutieren, wie ihren Vorschlag zu ändern, um es mit dem EU-Recht konform zu machen. Wenn am Ende dieser Untersuchung Abweichungen in den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden für Abhilfemaßnahmen bestehen, kann die Kommission weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen, in denen die Kommission die nationale Regulierungsbehörde in Frage erfordern, können zu ändern oder zurückzuziehen seine vorgeschlagene Maßnahme.

Mehr Infos

Das Schreiben der Kommission an die deutsche Regulierungsbehörde
Informationen zum Artikel 7-Verfahren
 EU-Empfehlung zu den Abbruchraten
Hashtags: #ConnectedContinent#telecoms
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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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