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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt britische Videospielsteuererleichterungen Plan

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_61900445_games_paDie Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Pläne des Vereinigten Königreichs, Herstellern von Videospielen bestimmte Steuererleichterungen zu gewähren, den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen. Die Kommission hat insbesondere festgestellt, dass die Maßnahme den Entwicklern Anreize bietet, Spiele zu entwickeln, die bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen und den EU-Zielen entsprechen.

Im April 2013 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, da sie Zweifel an der Notwendigkeit der Beihilfe hatte (vgl IP / 13 / 333). In diesem dynamischen und wachsenden Sektor schien es kein offensichtliches Marktversagen zu geben, und Spiele wurden auch ohne staatliche Beihilfen hergestellt. Die Kommission war ferner der Auffassung, dass die Beschränkung der für die Steuererleichterung in Frage kommenden Ausgaben auf Waren oder Dienstleistungen, die im Vereinigten Königreich „verwendet oder verbraucht“ werden, diskriminierend wäre. Das Vereinigte Königreich und andere interessierte Parteien hatten Gelegenheit, sich zu äußern.

Nach einer eingehenden Analyse dieser Kommentare und einigen vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Änderungen kam der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, zu dem Schluss: "Unsere anfänglichen Zweifel wurden ausgeräumt. Die vorgeschlagene Hilfe für Videospiele konzentriert sich in der Tat auf eine kleine Anzahl von unverwechselbaren, kulturell britischen Spielen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, eine private Finanzierung zu finden. "

Die Steuervergünstigung für Videospiele bietet Entwicklern von Videospielen einen Anreiz, Spiele zu entwickeln, die bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Nachdem die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet hatte, hob das Vereinigte Königreich die ursprünglich vorgesehenen territorialen Ausgabenverpflichtungen auf, die den Begünstigten der Regelung auferlegt wurden. Das Vereinigte Königreich hat insbesondere nachgewiesen, dass der vorgeschlagene Kulturtest sicherstellt, dass die Beihilfe nur Spiele von kulturellem Wert unterstützt. Nur rund 25% der im Vereinigten Königreich hergestellten Spiele wären beihilfefähig. Ohne diese Unterstützung dürfte die Anzahl neuer kulturell britischer Spiele erheblich sinken.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme die Kultur fördert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Sie steht daher im Einklang mit Artikel 107 (3) (d) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Hintergrund

Im Dezember 2007 hatte die Kommission bereits nach eingehender Untersuchung eine Beihilfe für Videospiele in Frankreich genehmigt (vgl IP / 07 / 1908).

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Artikel 107 (3) Buchstabe d AEUV sieht vor, dass Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes mit dem Binnenmarkt vereinbar sein können, wenn diese Beihilfen die Handelsbedingungen und den Wettbewerb in der EU nicht in einem Ausmaß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Die Entscheidung wird unter den Fallnummern bekannt gegeben SA.36139 der Beihilfenregister auf die Website der GD Wettbewerb. Neuerscheinungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind im Internet aufgeführt State Aid Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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