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EU nimmt konkrete Maßnahmen gegen die illegale Fischerei

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20111006PHT28469_width_600-600x336Auf Vorschlag der Kommission hat der Ministerrat heute (24. März) beschlossen, Belize, Kambodscha und Guinea-Conakry als Länder aufzulisten, die unzureichend gegen die illegale Fischerei vorgehen. Nach mehreren Warnungen werden nun Maßnahmen gegen die drei Länder in Kraft treten, um die wirtschaftlichen Vorteile der illegalen Fischerei zu bekämpfen. Dies bedeutet, dass die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die von Schiffen aus diesen Ländern gefangen wurden, in die EU nun verboten ist, während EU-Schiffe in den Gewässern dieser Länder nicht fischen dürfen. Es ist das erste Mal, dass Maßnahmen dieser Art auf EU-Ebene verabschiedet werden.

Die für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissarin Maria Damanaki begrüßte die Entscheidung: "Diese Entscheidungen sind historisch. Sie zeigen, dass die EU im Kampf gegen die illegale Fischerei mit gutem Beispiel vorangeht. Ich möchte, dass die EU-Bürger wissen, dass der von ihnen konsumierte Fisch überall nachhaltig ist Wir hoffen, dass diese schwarze Liste als Katalysator für Belize, Kambodscha und Guinea fungieren wird, um ihre Bemühungen zu verstärken und mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um die illegale Fischerei zu beseitigen. "

Die Entscheidung steht im Einklang mit dem internationalen Engagement der EU für eine nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im In- und Ausland. Der Ansatz der EU spiegelt die Tatsache wider, dass die illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Fischerei (IUU) eine globale kriminelle Aktivität ist, die nicht nur den EU-Fischern, sondern auch den lokalen Gemeinschaften in Entwicklungsländern schadet.

Hintergrund

Trotz der Kommission eng mit den Behörden von Belize, Kambodscha und Guinea Arbeitsfischereimanagement und wirksame Kontrollmaßnahmen einzurichten, die drei Länder haben angesprochen noch keine strukturellen Probleme und haben zur Bewältigung des Problems der illegalen Fischerei echtes Engagement zu zeigen, schlug fehl. Nach mehreren Warnungen1 Daher ist die Kommission dem Rat vorgeschlagen, die drei Länder als nicht kooperierende Länder zu verzeichnen, im Einklang mit der EU IUU-Verordnung2.

Die heutige Entscheidung des Rates bedeutet, dass Fischereierzeugnisse, die von Schiffen unter der Flagge dieser Länder gefangen werden, jetzt nicht mehr in die EU importiert werden dürfen. EU-Schiffe müssen auch die Fischerei in diesen Gewässern einstellen. Andere Formen der Zusammenarbeit wie gemeinsame Fischereieinsätze oder Fischereiabkommen mit diesen Ländern sind nicht mehr möglich.

Die EU wird die Durchsetzung hiermit seine internationalen Verpflichtungen als von den Vereinten Nationen und der FAO festgelegt. Alle identifizierten Länder haben es versäumt, ihre Pflichten als Flaggen-, Küsten-, Hafen- oder Markt Staaten typischerweise zu erfüllen, indem sie die Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) oder der Vereinten Nationen Übereinkommen über Fischbestände disrespecting.

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Mehr Infos

MEMO / 14 / 211
Illegale Fischerei

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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