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Maßnahmen Lobbyisten zur Förderung der EU-Transparenz-Register zu unterzeichnen

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Europäisches Parlament-Der Verfassungsausschuss unterstützte am Dienstag Maßnahmen, um Lobbyisten, die mit der EU zusammenarbeiten, zu ermutigen, das öffentliche „Transparenzregister“ der EU zu unterzeichnen. Die Abgeordneten bekräftigten ihre Forderung, das Register verbindlich zu machen, und verabschiedeten inzwischen neue Bestimmungen, um Interessengruppen dazu zu bewegen, ihre Beziehungen zur EU transparenter zu gestalten. 

Roberto Gualtieri (S&D, IT), der für die Aktualisierung des Registers zuständige Europaabgeordnete, sagte: „Die Annahme dieses Berichts, der eine Vereinbarung des Parlaments und der Europäischen Kommission bestätigt, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz der EU-Institutionen.“ . Wir bestehen auf unserer Forderung nach einem verbindlichen Register für alle an der EU-Politik beteiligten Organisationen und fordern die Kommission auf, hierzu alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Das Parlament verpflichtet sich, seine internen Bestimmungen anzupassen, um Anreize für die registrierten Organisationen zu gewährleisten. ” Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Bisher haben schätzungsweise 75 % aller relevanten Wirtschaftsorganisationen und etwa 60 % der in Brüssel tätigen NGOs das Register unterzeichnet. Der Ausschuss bekräftigte seine Forderung, die Unterzeichnung des Registers verpflichtend zu machen, und forderte die Europäische Kommission auf, bis Ende 2016 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Anreizmaßnahmen

Der Ausschuss unterstützte die Einführung von Anreizmaßnahmen, die die Registrierung mit Folgendem verknüpfen würden:

  • Weitere Erleichterung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Parlaments und Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit den Abgeordneten;
  • einfachere Genehmigung zur Organisation oder Mitausrichtung von Veranstaltungen in seinen Räumlichkeiten;
  • erleichterte Übermittlung von Informationen, auch über spezielle Mailinglisten;
  • Teilnahme als Redner an Ausschussanhörungen und;
  • bessere Chancen, von der Institution eine Schirmherrschaft für Veranstaltungen zu erhalten.

Der Ausschuss ermutigte die Kommission außerdem, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.

Klarere Definitionen

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Der Ausschuss forderte eine detailliertere Definition des Begriffs „unangemessenes Verhalten“, wie er im dem Register beigefügten Verhaltenskodex definiert ist, und forderte die vollständige Offenlegung der Identität aller Kunden, die von jeder registrierten Organisation vertreten werden. Das derzeitige Register wurde 2011 gemeinsam vom Parlament und der Kommission eingerichtet. Das Parlament wollte schon immer, dass das Register verbindlich wird, es erwies sich jedoch als schwierig, dafür im EU-Vertrag eine geeignete Rechtsgrundlage zu finden. Diese Maßnahmen werden intern vom Parlament umgesetzt. Die Abgeordneten forderten außerdem eine Bewertung des Registers vor Ende 2017.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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