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Maßnahmen Lobbyisten zur Förderung der EU-Transparenz-Register zu unterzeichnen

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Europäisches Parlament-Der Verfassungsausschuss hat am Dienstag Maßnahmen unterstützt, die Lobbyisten, die mit der EU zusammenarbeiten, dazu ermutigen sollen, sich in das öffentliche Transparenzregister der EU einzutragen. Die Abgeordneten bekräftigten ihre Forderung nach einer verpflichtenden Eintragung des Registers und verabschiedeten gleichzeitig neue Bestimmungen, die Interessengruppen zu mehr Transparenz in ihren Beziehungen zur EU anhalten sollen. 

Roberto Gualtieri (S&D, IT), zuständiger Europaabgeordneter für die Aktualisierung des Registers, sagte: „Die Annahme dieses Berichts, der eine Einigung zwischen Parlament und Europäischer Kommission bestätigt, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in den EU-Institutionen. Wir bestehen auf unserer Forderung nach einem verbindlichen Register für alle an der EU-Politik beteiligten Organisationen und fordern die Kommission auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Das Parlament verpflichtet sich, seine internen Bestimmungen anzupassen, um Anreize für die registrierten Organisationen zu gewährleisten.“ Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Bisher haben schätzungsweise 75 % aller relevanten Wirtschaftsorganisationen und etwa 60 % der in Brüssel tätigen NGOs das Register unterzeichnet. Der Ausschuss bekräftigte seine Forderung, die Unterzeichnung des Registers verpflichtend zu machen, und forderte die Europäische Kommission auf, bis Ende 2016 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Anreizmaßnahmen

Der Ausschuss unterstützte die Einführung von Anreizmaßnahmen, die die Registrierung mit Folgendem verknüpfen würden:

  • Weitere Erleichterung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Parlaments und Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit den Abgeordneten;
  • einfachere Genehmigung zur Organisation oder Mitausrichtung von Veranstaltungen in seinen Räumlichkeiten;
  • erleichterte Übermittlung von Informationen, auch über spezielle Mailinglisten;
  • Teilnahme als Redner an Ausschussanhörungen und;
  • bessere Chancen, von der Institution eine Schirmherrschaft für Veranstaltungen zu erhalten.

Der Ausschuss ermutigte die Kommission außerdem, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.

Klarere Definitionen

Der Ausschuss forderte eine detailliertere Definition des Begriffs „unangemessenes Verhalten“, wie er im dem Register beigefügten Verhaltenskodex definiert ist, und verlangte die vollständige Offenlegung der Identität aller von jeder registrierten Organisation vertretenen Kunden. Das derzeitige Register wurde 2011 gemeinsam vom Parlament und der Kommission eingerichtet. Das Parlament wollte schon immer, dass das Register verbindlich wird, es erwies sich jedoch als schwierig, dafür im EU-Vertrag eine geeignete Rechtsgrundlage zu finden. Diese Maßnahmen werden intern vom Parlament umgesetzt. Die Abgeordneten forderten außerdem eine Bewertung des Registers vor Ende 2017.

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