Hilfe
Unterstützung der Europäischen Kommission für die Ukraine
Die Europäische Kommission hat heute (5. März) ein Unterstützungspaket vereinbart, in dem eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Unterstützung festgelegt sind Ukraine wirtschaftlich und finanziell. Diese Maßnahmen sollten als Beitrag der Kommission zu den europäischen und internationalen Bemühungen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen Reformen in der Ukraine gesehen werden und werden den Staats- und Regierungschefs der EU im Vorfeld ihrer außerordentlichen Tagung am Donnerstag, dem 6. März, vorgelegt.
„Die unmittelbarste Priorität der EU besteht darin, zu einer friedlichen Lösung der aktuellen Krise unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts beizutragen“, sagte Präsident Barroso. „Parallel dazu sollte die internationale Gemeinschaft aktiv werden, um der Ukraine bei der Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage zu helfen. Die Europäische Kommission schlägt heute ein Paket vor, das einer engagierten, inklusiven und reformorientierten Regierung beim Aufbau einer stabilen und prosperierenden Zukunft für die Ukraine helfen soll. Unser Vorschlag könnte in den nächsten Jahren eine Gesamtunterstützung von mindestens 11 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und von internationalen Finanzinstitutionen mit Sitz in der EU ermöglichen.“
Das Unterstützungspaket für die Ukraine enthält die wichtigsten konkreten Maßnahmen, die die Kommission kurz- und mittelfristig vorschlägt, um zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation in der Ukraine, zur Unterstützung des Übergangs und zur Förderung politischer und wirtschaftlicher Reformen beizutragen.
Dieses Engagement ist sowohl eine Reaktion auf die Stabilisierung des Landes als auch auf die Unterstützung des Reformprogramms und die weitere Stärkung der Eigenverantwortung der ukrainischen Behörden. Während einige dieser Maßnahmen schnell durchgeführt werden können, erfordern andere weitere Planungen und Vorbereitungen. Für viele von ihnen ist die dringende und aktive Unterstützung des Rates und des Europäischen Parlaments erforderlich.
Dieser Ansatz wird durch das Bestreben untermauert, der Ukraine zu helfen, die Bestrebungen zu erfüllen, die die Bürger und die Zivilgesellschaft in den letzten Wochen bei den beispiellosen Ereignissen in Kiew und im ganzen Land deutlich gezeigt haben.
Schlüsselelemente des Pakets
• 3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt in den kommenden Jahren, 1.6 Mrd. EUR an Makrofinanzhilfedarlehen (MFA) und ein Hilfspaket mit Zuschüssen in Höhe von 1.4 Mrd. EUR;
• bis zu 8 Mrd. EUR von der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;
• potenzielle 3.5 Mrd. EUR, die durch die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität gehebelt werden;
• Einrichtung einer Geberkoordinierungsplattform;
• vorläufige Anwendung der tiefen und umfassenden Freihandelszone bei Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und gegebenenfalls durch autonomes Frontloading von Handelsmaßnahmen;
• Organisation eines hochrangigen Investitionsforums / einer Task Force;
• Modernisierung des ukrainischen Gastransitsystems und Arbeiten an Rückflüssen, insbesondere über die Slowakei;
• Beschleunigung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung im festgelegten Rahmen; Angebot einer Mobilitätspartnerschaft und
• technische Hilfe in einer Reihe von Bereichen von der Verfassung über die Justizreform bis hin zur Vorbereitung von Wahlen.
Indikative Beträge / Bereiche
| Quelle | Richtbeträge / -bereiche (in Mio. €) |
| I. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2014-2020) | |
| I.1 Gesamtentwicklungshilfe (Zuschüsse) | 1,565 |
| Bilateraler Umschlag, wo: | |
| - Jahresaktionsprogramm (AAP) für 2014 | 140-200 |
| - AAPs (Durchschnitt) - für 2015-2020 | 780 |
| - Rahmenprogramm („Mehr für mehr“) für 2015-2020 | 240-300 |
| Nachbarschaftsinvestitionsfazilität | 200-250 |
| Instrument zur Stabilität und Frieden (IcSP) | 20 |
| GASP | 15 |
| I.2 Makrofinanzierung (Darlehen) | 1,610 |
| I.2 EUROPÄISCHE FINANZINSTITUTIONEN | |
| EIB | bis 3,000 |
| EBRD | 5,000 |
| GRAND TOTAL | 11,175 |
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