Beschäftigung
Entsendung von Arbeitnehmern: Parlaments und des Rates Händler schlagen Deal
Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden, um Dienstleistungen zu erbringen, sollen durch einen Gesetzentwurf, auf den sich die Verhandlungsführer von Parlament und Rat am 27. Februar informell geeinigt haben, besser geschützt werden. Die Verhandlungsführer des Parlaments haben den Entwurf verschärft, um die Regeln für Unternehmen klarer zu fassen, indem sie zwischen echter Entsendung und Umgehungsversuchen unterscheiden. Gleichzeitig haben sie den EU-Mitgliedstaaten jedoch mehr Spielraum bei der Durchführung von Compliance-Prüfungen eingeräumt.
Mit dem neuen Text soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften über die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, wie in der Richtlinie von 1996 gefordert, besser durchgesetzt und Missbrauch verhindert werden.
„Die heutige Einigung zeigt, dass die EU-Institutionen ihrer Verantwortung gerecht werden. Der vorgeschlagene Text soll den Arbeitnehmerschutz gewährleisten und die Regeln für Unternehmen klarer fassen. Wir haben ein Gleichgewicht zwischen der Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte gefunden. Das sind gute Nachrichten sowohl für den Binnenmarkt als auch für entsandte Arbeitnehmer“, sagte Berichterstatterin Danuta Jazlowiecka (EVP, PL).
„Dank des Parlaments ist Scheinselbstständigkeit klar definiert und kann somit besser bekämpft werden. Die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität bei der Durchführung von Kontrollen, da sie neue Kontrollmaßnahmen zwar der Europäischen Kommission mitteilen müssen, dafür aber nicht deren vorherige Genehmigung einholen müssen. Auch die Sozialpartner werden stärker eingebunden“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Pervenche Berès (S&D, FR).
Identifizieren von echten Postings und Verhindern von Missbrauch
Das Parlament präzisierte die Regeln, um den Mitgliedstaaten bei der Beurteilung zu helfen, ob eine Entsendung echt ist oder ein Versuch, das Gesetz zu umgehen.
Um festzustellen, ob ein Unternehmen tatsächlich Dienstleistungen im Ausland erbringt, können die nationalen Behörden feststellen, wo es registriert ist, wo es Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, wo es entsandte Arbeitnehmer anwirbt, wo seine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird und wie viele Verträge es abzuschließen hat Dienstleistungen erbringen.
Um festzustellen, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich vorübergehend entsandt wird, können die Mitgliedstaaten die Dauer der Dienstleistung und das Datum des Entsendungsbeginns ermitteln. Das Fehlen einer A1-Sozialversicherungsbescheinigung könne ebenfalls darauf hinweisen, dass die Entsendung nicht echt sei, heißt es in dem vereinbarten Entwurf, der auch die Verpflichtung zur Identifizierung entsandter Arbeitnehmer vorsieht.
Mitgliedstaaten, die vermuten, dass ein Arbeitnehmer fälschlicherweise „selbstständig“ ist, können auch überprüfen, ob Arbeit geleistet wurde und Arbeitsverhältnisse einschließlich seiner Unterordnung und Vergütung bewerten, fügt der Text auf Ersuchen des Parlaments hinzu.
Intensivierung der Inspektionen
Um sicherzustellen, dass die Richtlinie von 1996 ordnungsgemäß durchgesetzt wird, enthält das Abkommen eine Liste nationaler Kontrollmaßnahmen, denen die Mitgliedstaaten jedoch weitere hinzufügen könnten.
Wie vom Parlament vorgeschlagen, müssten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission neue Kontrollmaßnahmen mitteilen, dies stellt jedoch keine vorherige Genehmigungspflicht dar und lässt den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität.Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte in Subunternehmerketten
In Fällen, in denen Arbeiten im Baugewerbe vergeben werden, haften sowohl der Hauptauftragnehmer als auch die Unterauftragnehmer gesamtschuldnerisch für die Nichtbezahlung entsandter Arbeitnehmer oder die Nichteinhaltung ihrer Rechte.
Überprüfungsklausel
Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission müsste innerhalb der folgenden drei Jahre über deren Anwendung Bericht erstatten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen.
Nächste Schritte
Die informelle Einigung muss noch von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV), dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Parlaments, dem gesamten Parlament und dem Rat gebilligt werden. Die Abstimmung im Ausschuss findet am 18. März statt.
Verfahren: Mitentscheidung, erste Lesung
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