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EU und Frankreich Steuerabkommen zu unterzeichnen für St Barthelemy

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Gustavia_Hafen,_Saint-BarthélemyAm 17. Februar wird ein Abkommen über die weitere Anwendung der wichtigsten EU-Steuergesetze in St. Barthélemy zwischen der EU und Frankreich unterzeichnet. Die Vereinbarung wird im Namen der EU vom griechischen Finanzminister Yiannis Stournaras (EU-Ratspräsidentschaft) und Steuerkommissar Algirdas Šemeta sowie vom französischen Finanzminister Pierre Moscovici unterzeichnet.

Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Zinsrichtlinie und die Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit in St. Barthélemy nach dem Statuswechsel von einer französischen Region in äußerster Randlage zu einer Überseegemeinschaft weiterhin angewendet werden.

Diese beiden Richtlinien sind ein zentraler Bestandteil der europäischen Agenda für mehr Steuertransparenz und Informationsaustausch. Die heutige Vereinbarung sieht zudem vor, dass alle Änderungen dieser EU-Steuergesetzgebung auch in St. Barthélemy Anwendung finden. Dies ist von Bedeutung, da beide Richtlinien derzeit überprüft werden, um einen möglichst umfassenden automatischen Informationsaustausch zu gewährleisten. Die feierliche Unterzeichnung findet am 17. Februar um 17:45 Uhr im Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel statt.

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