Ausschuss der Regionen (AdR)
Ausschuss der Regionen unterstützt die Bekämpfung des Missbrauchs der europäischen Hilfe
Auf seiner 105. Plenartagung verabschiedete der Ausschuss der Regionen (AdR) eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Der AdR unterstützt die Initiative nachdrücklich, da Regionen und Städte direkt von grenzüberschreitendem Betrug betroffen sind und daher die Bedeutung des Schutzes der Regionen vor wirtschaftlichen Schäden betont.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) soll sicherstellen, dass jeder Verdacht auf Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU nach vergleichbaren Standards verfolgt und vor Gericht gebracht wird. Der Vertrag von Lissabon bietet der Europäischen Kommission die Rechtsgrundlage, die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft vorzuschlagen.
Als Berichterstatter für die Stellungnahme des AdR betonte der Justizminister des Freistaates Thüringen, Holger Poppenhäger (DE / PES), dass die Einrichtung eines EPPO einen erheblichen Mehrwert für Regionen und Städte biete. In vielen Fällen wird Betrug bei der Verwendung von Strukturfonds begangen. Dieses Geld geht für lokale und regionale Behörden und Bürger direkt verloren.
Poppenhäger empfiehlt, dass jeder Mitgliedstaat mindestens ein nationales oder regionales Mitglied am Sitz der EPPO hat, um bei Ermittlungen von sprachlichem und rechtlichem Fachwissen zu profitieren. Die positiven Auswirkungen der Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union werden größer sein, wenn alle Mitgliedstaaten teilnehmen.
Die vorgeschlagene Verordnung müsste nun einstimmig von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden. Da einige Mitgliedstaaten von der Zusammenarbeit in Justizfragen ausgeschlossen sind und andere Vorbehalte gegen den Vorschlag geäußert haben, ist es unwahrscheinlich, dass Einstimmigkeit erreicht werden kann. Die Europäische Kommission könnte daher erwägen, den Vorschlag im Rahmen der Methode der verstärkten Zusammenarbeit weiterzuverfolgen.
In diesem Zusammenhang betont der AdR ferner, dass eine verstärkte Zusammenarbeit die Kosten für alle Mitgliedstaaten erhöhen könnte, da bestehende Strukturen – wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung oder Eurojust – parallel zur Einrichtung der EUStA erhalten werden müssten. Der AdR betont, dass die Befugnisse der EUStA mit klaren Grundrechtsgarantien für Angeklagte verknüpft sein müssen und dass die Befugnisse der EUStA zur Übermittlung von Daten und Informationen angemessen geregelt werden sollten, um ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den EU- und nationalen Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Da mehrere nationale Parlamente den „Gelbe-Karte“-Mechanismus des Lissabon-Vertrags genutzt haben, um ihre Bedenken hinsichtlich der Subsidiaritätsauswirkungen des Vorschlags zu äußern, ist es wichtig sicherzustellen, dass der AdR in diesem intensivierten Dialog über Subsidiarität seine Rolle wahrnehmen kann. Der AdR erwartet von der Kommission eine Analyse der Bedenken und erklärt, dass er zu gegebener Zeit zu weiteren Entwicklungen Stellung nehmen möchte.
Hintergrund
Der Vorschlag der Kommission löste zahlreiche Reaktionen aus. Die nationalen Parlamente von 14 Mitgliedstaaten äußerten ihre kritischen Bedenken, elf von ihnen reichten eine förmliche begründete Stellungnahme ein, in der sie bemängelten, dass der Vorschlag dem Subsidiaritätsprinzip widerspreche. Unter Nutzung des im Vertrag von Lissabon verankerten Frühwarnsystems erteilten diese nationalen Parlamente dem EUStA-Vorschlag eine sogenannte Gelbe Karte. In ihrer Reaktion auf die Gelbe Karte erklärte die Kommission, sie werde an ihrem Vorschlag festhalten, die begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente im Gesetzgebungsverfahren jedoch gebührend berücksichtigen.
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