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Fusionskontrolle: Kommission weiterhin Untersuchung von Telefónica Deutschland / E-Plus Fusion ohne Überweisung nach Deutschland

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phone_line_africa_infrastructureDie Europäische Kommission hat einen Antrag Deutschlands abgelehnt, die geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland (Telefónica) zur Beurteilung nach deutschem Wettbewerbsrecht an die deutsche Wettbewerbsbehörde weiterzuleiten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sie aufgrund ihrer Erfahrung bei der Bewertung von Fusionen im Mobilfunksektor und der Notwendigkeit einer konsequenten Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der EU besser in der Lage ist, den Fall zu behandeln. Die Kommission hat bis zum 14. Mai 2014 Zeit, eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Am 31. Oktober 2013 teilte Telefónica der Kommission seine Pläne zur Übernahme der alleinigen Kontrolle über E-Plus mit. Am 20. November 2013 reichte die deutsche Wettbewerbsbehörde einen Überweisungsantrag nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Fusionskontrollverordnung ein. Diese Bestimmung ermöglicht es der Kommission, die Bewertung eines Falls ganz oder teilweise an einen Mitgliedstaat weiterzuleiten, sofern die Auswirkungen auf den Wettbewerb auf rein nationale oder kleinere Märkte beschränkt sind.

Die deutsche Wettbewerbsbehörde machte geltend, dass die geplante Transaktion den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt für Privatkunden und auf dem Markt für den Zugang zum Großhandel und die Entstehung von Anrufen in Mobilfunknetzen in Deutschland erheblich beeinträchtigen könnte. Es machte auch geltend, dass es die am besten geeignete Behörde sei, um den Fall zu behandeln.

Bei der Entscheidung, ob ein Fall gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung an einen Mitgliedstaat verwiesen werden soll, berücksichtigt die Kommission insbesondere, welche Behörde besser in der Lage ist, den vorliegenden Fall zu behandeln. Angesichts der Notwendigkeit, die Kohärenz bei der Anwendung der Fusionskontrollvorschriften im Mobilfunksektor zu gewährleisten, und angesichts der Erfahrung der Kommission bei der Bewertung von Fällen in diesem Sektor1Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass sie im vorliegenden Fall besser in der Lage war, die Transaktion abzuwickeln. Die Kommission wird dennoch weiterhin eng mit der deutschen Wettbewerbsbehörde bei der Bewertung der geplanten Transaktion zusammenarbeiten.

Die Kommission wird nun ihre eingehende Untersuchung der geplanten Transaktion fortsetzen, die am 20. Dezember 2013 eröffnet wurde (siehe IP / 13 / 1304).

Firmen und Produkte

Telefónica und E-Plus sind beide Mobilfunknetzbetreiber und bieten Endverbrauchern in Deutschland sowie in verwandten Märkten wie dem Großhandel für Netzzugang und Anruferstellung Mobilfunkdienste an. Telefónica ist eine Tochtergesellschaft der Telefónica SA mit Hauptsitz in Spanien. E-Plus ist eine Tochtergesellschaft des niederländischen Betreibers Koninklijke KPN NV (KPN). In Deutschland sind in diesen Märkten nur zwei weitere Mobilfunknetzbetreiber vertreten, nämlich die Deutsche Telekom und Vodafone. Neben den vier Mobilfunknetzbetreibern sind derzeit MVNOs und Dienstleister auf dem Markt tätig, darunter Freenet, 1 & 1 und Drillisch. Mobilfunknetzbetreiber arbeiten außerdem mit Markenhändlern zusammen, die in ihrem Auftrag Verträge über Mobilfunkdienste vertreiben.

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Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen mit einem Umsatz über bestimmten Schwellenwerten zu bewerten (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und um Konzentrationen zu verhindern, die den wirksamen Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil davon erheblich beeinträchtigen würden. Die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Fusionen stellt keine Wettbewerbsprobleme dar und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Ab dem Zeitpunkt der Meldung einer Transaktion hat die Kommission in der Regel insgesamt 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob eine Genehmigung erteilt (Phase I) oder eine eingehende Untersuchung eingeleitet werden soll (Phase II).

Derzeit laufen drei weitere Phase-II-Fusionsuntersuchungen. Der erste betrifft die geplante Gründung eines Joint Ventures zwischen den Chemieunternehmen INEOS und Solvay (siehe IP / 13 / 1040). Die Frist für diese Untersuchung endet am 4. April 2014. Die zweite laufende Untersuchung ist die geplante Übernahme von Telefónica Ireland durch Hutchison 3G UK (H3G). Ähnlich wie im vorliegenden Fall betrifft es die Märkte für Mobiltelefonie im Einzelhandel sowie für den Zugang zum Großhandel und die Anruferstellung in Irland (siehe IP / 13 / 1048). Die Frist für eine endgültige Entscheidung in diesem Fall endet am 24. April 2014. Im dritten laufenden Phase-II-Fall prüft die Kommission die geplante Übernahme des deutschen Zementunternehmens Cemex West durch ihren Rivalen Holcim aus der Schweiz (siehe IP / 13 / 986). Die Frist für diesen Fall ist derzeit ausgesetzt.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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