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Beschäftigung

Arbeitsbedingungen: Zeit für die Mitgliedstaaten, ILO Hausangestellte Konvention umzusetzen

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1009-ilo2-039ceDie Europäische Kommission hat die Annahme eines Beschlusses durch den EU-Ministerrat begrüßt, der die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über faire und menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren.Konvention Nr. 189). Die Entscheidung wurde von der Kommission im März 2013 vorgeschlagen (siehe IP / 13 / 264)und vom Europäischen Parlament gebilligt. Das 2011 ILO-Übereinkommen über Hausangestellte fordert die Unterzeichnerländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Missbrauch, Gewalt und Kinderarbeit bei Hausarbeit zu verhindern.

„Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der persönlichen Dienstleistungen ist ein zentrales Ziel der Kommission“, sagte László Andor, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. „Ich begrüße daher diesen Beschluss, der den Weg für die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten ebnet und zur Bekämpfung des Menschenhandels beiträgt. Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, dieses Übereinkommen so schnell wie möglich umzusetzen.“

Um das Übereinkommen umzusetzen, müssen die ratifizierenden Staaten sicherstellen, dass Hausangestellte:

  • Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern in Bezug auf Entschädigung und Leistungen, z. B. bei Mutterschaft;
  • über die Bedingungen und Einzelheiten ihrer Beschäftigung informiert werden;
  • vor Diskriminierung geschützt sind;
  • menschenwürdige Lebensbedingungen geboten werden, und;
  • einfachen Zugang zu Beschwerdeverfahren haben.

Schließlich enthält das Übereinkommen auch Vorschriften für die Anwerbung von Ausländern.

EU-Rechtsvorschriften, wie Richtlinien zu Gesundheit und Sicherheit, Arbeitnehmerrechten, Gleichstellung der Geschlechter, Menschenhandel und Asyl, decken bereits einige Aspekte des ILO-Übereinkommens ab. Die Bestimmungen des Übereinkommens folgen dem gleichen Ansatz wie diese Rechtsvorschriften und sind weitgehend konsistent. In vielen Fragen bietet das EU-Recht einen stärkeren Schutz als das Übereinkommen. Das Übereinkommen ist jedoch präziser als das EU-Recht, was den gesetzlichen Schutz von Hausangestellten und andere besondere Aspekte der Hausarbeit betrifft.

Hintergrund

Die EU fördert in all ihren politischen Maßnahmen die Ratifizierung und wirksame Umsetzung der IAO-Übereinkommen über Kernarbeitsnormen.

In ihrer 2012-BeschäftigungspaketDie Kommission unterstrich die Rolle der Umsetzung des Übereinkommens über Hausangestellte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei personenbezogenen Dienstleistungen.

Im Juni 2012 im Rahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des MenschenhandelsDie Kommission forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle einschlägigen internationalen Übereinkünfte, Vereinbarungen und rechtlichen Verpflichtungen zu ratifizieren, die zu einer wirksameren, koordinierteren und kohärenteren Bekämpfung des Menschenhandels beitragen, einschließlich des Übereinkommens über Hausangestellte.

Darüber hinaus haben Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen eine internationale Kampagne durchgeführt, um die Ratifizierung des Übereinkommens über Hausangestellte voranzutreiben.

Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Absicht bekundet, das im September in Kraft getretene Übereinkommen über Hausangestellte rasch zu ratifizieren. Rechtliche Hindernisse für die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten mussten daher auf EU-Ebene beseitigt werden.

Auf Vorschlag der Kommission erließ der Rat auch einen ähnlichen Beschluss in Bezug auf die Chemikalienkonvention (N ° 170) im November 2012.

Was drei weitere IAO-Übereinkommen betrifft, die im letzten Jahrzehnt verabschiedet wurden und teilweise in die Zuständigkeit der EU fielen, so hat der Rat die Mitgliedstaaten bereits ermächtigt, diese im Interesse der Union zu ratifizieren, soweit sie in die Zuständigkeit der Union fallen. Dabei handelt es sich um das Übereinkommen über Ausweispapiere für Seeleute (N° 185 ), Die Seearbeitsübereinkommen 2006 und das Übereinkommen über die Arbeit in der Fischerei (N° 188 )

Mehr Infos

Internationale Arbeitsorganisation: Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

László Andors Website

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