EU
Umwelt MEPs zurück Einigung über Aufteilung der Vorteile der genetischen Ressourcen
Eine von den Verhandlungsführern des EP und des Rates getroffene Vereinbarung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Vorteile ihrer Nutzung wurde am 22. Januar vom Umweltausschuss unterstützt. Die Vereinbarung deckt auch traditionelles Wissen ab, das von indigenen oder lokalen Gemeinschaften gehalten wird. Die neuen Regeln sollen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beitragen.
„Die Verhandlungen waren sehr schwierig. „Mehrere Mitgliedsstaaten schienen die Biodiversität nicht zu befürworten“, sagte Sandrine Bélier (Grüne/EFA, FR), die dafür verantwortlich ist, die Gesetzgebung durch das Parlament zu steuern. „Der Text ist weniger ehrgeizig, als ich es mir gewünscht hätte, aber er ermöglicht uns die Teilnahme an der nächsten COP-Konferenz Ende des Jahres in Südkorea“, fügte sie hinzu. Die Verordnung verpflichtet Nutzer wie private Sammler und Unternehmen, akademische Forscher oder wissenschaftliche Einrichtungen, zu überprüfen, ob genetische Ressourcen und damit verbundenes traditionelles Wissen rechtmäßig zugänglich gemacht wurden und dass die Vorteile auf der Grundlage einvernehmlich vereinbarter Bedingungen gerecht und gerecht aufgeteilt werden.
Es sieht vor, dass genetisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder anderen Ursprungs von tatsächlichem oder potenziellem Wert als genetische Ressource zu betrachten ist. Die biologische Vielfalt bietet ein Reservoir für Innovationen im Hinblick auf wissenschaftliche Forschung und technologische Anwendungen sowie Gesundheitsprodukte, Lebensmittel, Kosmetika und andere Produkte. Nach den neuen Regeln müssen Benutzer ein internationales Konformitätszertifikat einholen, um illegalen Zugriff auf Ressourcen zu verhindern.
Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass Sammlungen, die wichtige Lieferanten genetischer Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sind, in ein von der Europäischen Kommission eingerichtetes und geführtes EU-Register eingetragen werden müssen. Die EU-Länder werden Behörden benennen, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Nutzer genetischer Ressourcen überprüfen und Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften festlegen. Der Anwendungsbereich der neuen Vorschriften wird enger gefasst sein als ursprünglich vom Parlament erhofft, da die EU-Länder nicht damit einverstanden waren, dass diese alle Ableitungen genetischer Ressourcen abdecken sollten. Der Rat lehnte es außerdem ab, den Forderungen der Abgeordneten nach strengeren Bedingungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und härteren Strafen für Verstöße gegen diese Vorschriften nachzukommen.
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