Beschäftigung
EU-Vergabevorschriften bessere Qualität und Preis-Leistungsverhältnis, um sicherzustellen,
Neue EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, die am 15. Januar vom Parlament verabschiedet wurden, werden eine bessere Qualität und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten, wenn öffentliche Behörden Bauwerke, Waren oder Dienstleistungen kaufen oder leasen. Sie erleichtern auch kleinen und mittleren Unternehmen die Angebotsabgabe und enthalten strengere Bestimmungen für die Vergabe von Unteraufträgen.
Die neuen Rechtsvorschriften, auf die sich der Rat bereits im Juni 2013 geeinigt hat, überarbeiten die aktuellen EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und legen erstmals gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge fest, um einen fairen Wettbewerb zu fördern und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten, indem neue Vergabekriterien eingeführt werden, die mehr Gewicht auf Umweltaspekte, soziale Aspekte und Innovation legen. Die öffentliche Hand gibt rund 18 % des BIP für die Beschaffung von Bauleistungen, Gütern oder Dienstleistungen aus, was die Beschaffung zu einem starken Hebel zur Erreichung spezifischer gesellschaftlicher Ziele macht. „Die neuen Regeln senden ein starkes Signal an die Bürger, die das Recht auf eine effektive Verwendung öffentlicher Gelder haben“, sagte der Berichterstatter für das Beschaffungswesen des Parlaments, Marc Tarabella (S&D, BE). „Neue Regeln für Konzessionsverträge sind auch ein starkes Signal für eine Stärkung des Binnenmarktes. Sie schaffen ein gesundes wirtschaftliches Umfeld, von dem alle Akteure, einschließlich Behörden, Wirtschaftsteilnehmer und letztlich auch die EU-Bürger, profitieren werden: Jetzt werden die Spielregeln allen bekannt sein“, fügte Philippe Juvin (EVP, FR), Berichterstatter für Konzessionsverträge, hinzu.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
Durch das neue Kriterium des „wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots“ (MEAT) im Vergabeverfahren können öffentliche Auftraggeber verstärkt auf Qualität, Umweltaspekte, soziale Aspekte oder Innovation setzen und gleichzeitig den Preis und die Lebenszykluskosten der Beschaffung berücksichtigen. „Die neuen Kriterien werden der Diktatur des niedrigsten Preises ein Ende setzen und die Qualität wieder in den Mittelpunkt rücken“, erklärte Tarabella.
Innovativere Lösungen
Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich für die Einführung eines völlig neuen Verfahrens zur Stärkung innovativer Lösungen im öffentlichen Beschaffungswesen ein. Die neue Innovationspartnerschaft wird es öffentlichen Behörden ermöglichen, Ausschreibungen zur Lösung eines bestimmten Problems auszuschreiben, ohne der Lösung zuvorzukommen, und so dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter Raum lassen, gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln.
Weniger Bürokratie für Bieter und einfacherer Zugang für kleinere Unternehmen
Das Ausschreibungsverfahren für Unternehmen wird durch eine einheitliche europäische Vergabebescheinigung auf Basis von Selbsterklärungen vereinfacht. Nur der erfolgreiche Bieter muss die Originaldokumente vorlegen. Dadurch dürfte sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen um über 80 % verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Aufteilung von Aufträgen in Lose, um kleineren Unternehmen die Abgabe von Angeboten zu erleichtern.
Strengere Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen
Um Sozialdumping zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerrechte respektiert werden, werden die neuen Gesetze Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen und strengere Bestimmungen für ungewöhnlich niedrige Angebote enthalten. Auftragnehmer, die sich nicht an die EU-Arbeitsgesetze halten, können von der Angebotsabgabe ausgeschlossen werden.
Kein Vorstoß zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen
In der Einigung über neue EU-Regeln für Konzessionen wird betont, dass die Mitgliedstaaten weiterhin frei entscheiden können, wie öffentliche Arbeiten oder Dienstleistungen ausgeführt werden sollen – intern oder an private Unternehmen ausgelagert. Die neue Richtlinie „verlangt nicht die Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen“, heißt es im Text weiter. Darüber hinaus erkannten die Abgeordneten die besondere Natur von Wasser als öffentliches Gut an und akzeptierten daher den Ausschluss dieses Sektors aus dem Geltungsbereich der neuen Vorschriften.
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