Vernetzen Sie sich mit uns

Beschäftigung

EU-Vergabevorschriften bessere Qualität und Preis-Leistungsverhältnis, um sicherzustellen,

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

FabrikarbeiterNeue EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, die am 15. Januar vom Parlament verabschiedet wurden, werden eine bessere Qualität und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten, wenn öffentliche Behörden Bauwerke, Waren oder Dienstleistungen kaufen oder leasen. Sie erleichtern auch kleinen und mittleren Unternehmen die Angebotsabgabe und enthalten strengere Bestimmungen für die Vergabe von Unteraufträgen.

Die neue Gesetzgebung, die bereits im Juni 2013 mit dem Rat vereinbart wurde, überarbeitet die geltenden EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und legt erstmals gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge fest. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu fördern und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten. Neue Vergabekriterien legen dabei stärker Wert auf Umweltaspekte, soziale Aspekte und Innovation. Öffentliche Auftraggeber geben rund 18 % des BIP für die Beschaffung von Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen aus. Damit wird die öffentliche Auftragsvergabe zu einem wichtigen Instrument zur Erreichung spezifischer gesellschaftlicher Ziele. „Die neuen Vorschriften senden ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht auf die effiziente Verwendung öffentlicher Gelder haben“, sagte Marc Tarabella (S&D, BE), Berichterstatter des Parlaments für das Vergaberecht. „Die neuen Vorschriften für Konzessionsverträge sind auch ein starkes Signal für die Stärkung des Binnenmarktes. Sie schaffen ein gesundes wirtschaftliches Umfeld, von dem alle Akteure – Behörden, Wirtschaftsteilnehmer und letztendlich die EU-Bürger – profitieren: Die Spielregeln sind nun allen bekannt“, ergänzte Philippe Juvin (EVP, FR), Berichterstatter für Konzessionsverträge.

Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis

Dank des neuen Kriteriums des wirtschaftlich günstigsten Angebots (MEAT) können öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren mehr Wert auf Qualität, Umweltaspekte, soziale Aspekte und Innovation legen und gleichzeitig Preis und Lebenszykluskosten der zu beschaffenden Produkte berücksichtigen. „Die neuen Kriterien beenden die Diktatur des niedrigsten Preises und stellen Qualität wieder in den Mittelpunkt“, erklärte Tarabella.

 Innovativere Lösungen

Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich für die Einführung eines völlig neuen Verfahrens zur Stärkung innovativer Lösungen im öffentlichen Beschaffungswesen ein. Die neue Innovationspartnerschaft wird es öffentlichen Behörden ermöglichen, Ausschreibungen zur Lösung eines bestimmten Problems auszuschreiben, ohne der Lösung zuvorzukommen, und so dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter Raum lassen, gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln.

Weniger Bürokratie für Bieter und einfacherer Zugang für kleinere Unternehmen

Das Ausschreibungsverfahren für Unternehmen wird durch eine einheitliche europäische Vergabebescheinigung auf Basis von Selbsterklärungen vereinfacht. Nur der erfolgreiche Bieter muss die Originaldokumente vorlegen. Dadurch dürfte sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen um über 80 % verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Aufteilung von Aufträgen in Lose, um kleineren Unternehmen die Abgabe von Angeboten zu erleichtern.

Strengere Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen

Um Sozialdumping zu bekämpfen und die Wahrung der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen, enthalten die neuen Gesetze Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen und strengere Bestimmungen für ungewöhnlich niedrige Angebote. Auftragnehmer, die sich nicht an das EU-Arbeitsrecht halten, können von der Ausschreibung ausgeschlossen werden.

 Kein Vorstoß zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

Die Einigung über die neuen EU-Konzessionsregeln betont, dass die Mitgliedstaaten weiterhin frei entscheiden können, wie öffentliche Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden sollen – intern oder an private Unternehmen ausgelagert. Die neue Richtlinie „verlangt keine Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen“, heißt es im Text. Die Abgeordneten erkannten zudem den besonderen Charakter von Wasser als öffentliches Gut an und akzeptierten daher, diesen Sektor vom Anwendungsbereich der neuen Regeln auszunehmen.

Teile diesen Artikel:

Teilen:
EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending