EU
Ladegerät für alle Mobiltelefone auf dem Weg
Die Hersteller von Mobiltelefonen müssen ein gemeinsames Ladegerät bereitstellen, um Kosten und Abfall zu sparen. Das gemeinsame Ladegerät ist Teil eines vorläufigen Abkommens über die Vorschriften für Funkgeräte, das die Abgeordneten und die litauische Präsidentschaft des Ministerrates am 19. Dezember getroffen haben. Es wurde auch eine Einigung über den Abbau von Bürokratie und eine robustere Marktüberwachung erzielt.
„Mit dieser Einigung finden wir mehr Sicherheit unter dem Weihnachtsbaum. Besonders freue ich mich, dass wir uns trotz anfänglicher Bedenken von Rat und Kommission auf die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts geeinigt haben. Dies kommt den Verbrauchern zugute“, sagte Berichterstatterin Barbara Weiler (S&D, DE) nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit dem Rat.
Der Richtlinienentwurf enthält harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen von Funkgeräten wie Mobiltelefonen, Autotüröffnern und Modems. Die Regeln zielen darauf ab, mit der wachsenden Anzahl und Vielfalt von Funkgeräten Schritt zu halten und sicherzustellen, dass sie sich nicht gegenseitig stören, während die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Gemeinsames Ladegerät
Die Abgeordneten stellten sicher, dass die neuen Vorschriften für Funkgeräte die Hersteller dazu verpflichten, Mobiltelefone mit einem herkömmlichen Ladegerät kompatibel zu machen. Dies vereinfacht die Verwendung von Funkgeräten und reduziert unnötigen Abfall und unnötige Kosten für die Verbraucher.
Bessere Marktüberwachung
Die Abgeordneten waren sich auch einig, dass es zusätzliche Mittel zur Marktüberwachung geben sollte, um Produkte zu verfolgen und zu überwachen, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen und nach gründlicher Bewertung wird die Kommission Kategorien von Funkgeräten ermitteln, die registriert werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden können. Eine ähnliche Datenbank ist in den USA bereits in Betrieb.
Bürokratie abbauen
Für die Kunden bedeutet das außerdem weniger Papierkram beim Kauf von Funkgeräten, denn den Herstellern wird es ermöglicht, auf ein separates „Buch“ mit Konformitätserklärungen zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Konformitätserklärung mit einem Weblink zu einer vollständigen Erklärung vorzulegen.
Zeitrahmen
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen, und die Hersteller haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten.
Nächste Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss von allen Mitgliedstaaten sowie vom Binnenmarktausschuss förmlich angenommen werden. Das ganze Haus kann wahrscheinlich im März nächsten Jahres abstimmen.
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