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Ausschuss der Regionen (AdR)

AdR und Bundesrat: "Die Wahrung des Gleichgewichts zwischen allen Regierungsebenen kann dazu beitragen, der Euroskepsis entgegenzuwirken."

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Euroskeptizismus„Die EU steht vor einer der schwersten Krisen ihrer Geschichte. Die Rückkehr der Subsidiarität in die euroskeptische Debatte könnte eine Gelegenheit sein, zu einer besseren EU-Gesetzgebung beizutragen.“

Mit dieser Eröffnungsrede eröffnete Ramón Luis Valcárcel, Präsident des Ausschusses der Regionen, die 6. Subsidiaritätskonferenz, die gemeinsam mit dem Bundesrat am 18. Dezember in Berlin veranstaltet wurde. Valcárcel betonte die Risiken einer zukunftsorientierten Diskussion: „Subsidiarität bleibt ein toter Buchstabe, wenn alle Beteiligten unabhängig und auf eigene Faust handeln. Gemeinsam können wir die Subsidiarität konstruktiv in den Mittelpunkt der Debatte für eine bessere Governance in Europa stellen – mit einem kooperativen Denken, das den Menschen vor Ort zugutekommt.“

Der AdR-Präsident äußerte sich zu der in einigen Mitgliedstaaten laufenden Debatte über die Überprüfung der EU-Kompetenzen: „Subsidiarität bedeutet nicht einfach weniger Gesetzgebung auf EU-Ebene. Es geht darum, die Gesetzgebung auf der richtigen Ebene und so nah wie möglich an den Bürgern zu verankern. Wir brauchen heute mehr denn je ein Europa, das den Anliegen der Bevölkerung immer mehr Rechnung trägt.“

Auch Bundesratspräsident Stephan Weil betonte, wie wichtig es sei, die öffentliche Unterstützung für einen konstruktiven Umgang mit der Subsidiarität zu gewinnen: „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Europa und die europäische Idee muss wieder aktiv gestärkt werden“, sagte er und fügte hinzu: „Auch in einem größeren, stärker vereinten Europa sollten Fragen, die am besten vor Ort gelöst werden können, auch vor Ort angegangen werden.“

Der Vorsitzende des AdR-Netzes für Subsidiaritätskontrolle, Michael Schneider (EVP/DE), Gesandter des Landes Sachsen-Anhalt bei der Bundesregierung und Mitglied des Bundesrates, erläuterte die institutionelle Funktion des Ausschusses und sein Bekenntnis zur Subsidiarität: „Der Vertrag von Lissabon hat dem AdR in diesem Bereich mehr Verantwortung übertragen, da er nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage wegen Subsidiarität erheben kann. Noch wichtiger ist es jedoch, dass der AdR frühzeitig, lange vor der letzten gerichtlichen Instanz, Einfluss auf die europäische Entscheidungsfindung nimmt. Darüber hinaus wollen wir die gemeinsame Verantwortung der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Institutionen für die korrekte Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit fördern, um eine echte europaweite Subsidiaritätskultur zu etablieren.“

Anschließend befasste sich die Debatte mit der Rolle der nationalen und regionalen Parlamente, insbesondere im Zusammenhang mit dem Frühwarnsystem für Subsidiarität, das ihnen die Möglichkeit gibt, EU-Gesetzentwürfe wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip abzulehnen. Die beiden jüngsten Fälle, in denen dieses System zum Einsatz kam – die Monti-II-Verordnung und der Vorschlag zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft – boten Gelegenheit, die Regelungen kritisch zu bewerten und Verbesserungen vorzuschlagen, die von einer Verlängerung der achtwöchigen Reaktionsfrist für die nationalen Parlamente über die Senkung der Schwellenwerte für die Auslösung des Mechanismus bis hin zur Einbeziehung nichtlegislativer Initiativen in die Prüfung reichten.

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