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Katastrophen

Die Kommission begrüßt das Votum des Parlaments für eine bessere europäische Zusammenarbeit gegen Katastrophen

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17f4e080141b958b19d954028e71e2e1Das Europäische Parlament hat heute (10. Dezember) neue Gesetze zum EU-Katastrophenschutz verabschiedet. Diese ebnen den Weg für eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Katastrophenfall. Die Europäische Kommission begrüßt das Ergebnis für ein effizienteres Katastrophenmanagement, das sowohl den europäischen Bürgern als auch der weltweiten Gemeinschaft zugutekommt.

Kristalina Georgieva, EU-Kommissarin für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion, begrüßte die heutige Abstimmung: „Die steigende Zahl von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen im letzten Jahrzehnt hat gezeigt, dass kohärente, effiziente und wirksame Strategien für das Katastrophenrisikomanagement heute wichtiger sind denn je. Diese Abstimmung bringt uns einem vorhersehbaren und zuverlässigen Katastrophenschutzsystem auf europäischer Ebene einen Schritt näher. Im Katastrophenfall kann dies über Leben und Tod entscheiden. Ebenso wichtig ist, dass der überarbeitete Legislativvorschlag Maßnahmen enthält, die zur Prävention und besseren Vorbereitung auf kommende Katastrophen beitragen. Erfolgreiches Katastrophenrisikomanagement bedeutet in erster Linie, unseren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit zu bieten. Ich danke dem Europäischen Parlament für seine tatkräftige Unterstützung.“

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften zum EU-Katastrophenschutzmechanismus sollen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen besser schützen und darauf reagieren. Es wird die Sicherheit von EU-Bürgern und Katastrophenopfern weltweit durch Bestimmungen erhöhen, die eine engere Zusammenarbeit bei der Katastrophenverhütung, eine bessere Vorbereitung und Planung sowie koordiniertere und schnellere Reaktionsmaßnahmen gewährleisten.

Um eine bessere Prävention zu gewährleisten, werden die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Zusammenfassung ihrer Risikobewertungen austauschen, bewährte Verfahren austauschen und sich gegenseitig dabei helfen, festzustellen, wo zusätzliche Anstrengungen zur Verringerung des Katastrophenrisikos erforderlich sind. Ein besseres Verständnis der Risiken ist auch der Ausgangspunkt für die Planung einer wirksamen Reaktion auf Katastrophen größeren Ausmaßes.

Im Bereich der Katastrophenvorsorge wird es mehr Schulungsmöglichkeiten für Zivilschutzkräfte geben, die im Ausland im Einsatz sind. Außerdem wird es mehr Übungen zu den Reaktionskapazitäten des Zivilschutzes (wie Such- und Rettungsteams und Feldlazarette) und ihrer Zusammenarbeit geben. Außerdem wird es einen verstärkten Austausch von Zivilschutz- und Präventionsexperten geben und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern wird enger. All dies wird die Zusammenarbeit der Teams der Mitgliedstaaten vor Ort verbessern.

Das neue 24/7 Emergency Response Coordination Center (ERCC) wurde bereits im Mai 2013 eingeweiht. Es überwacht die weltweite Situation und bietet einen Informations- und Koordinierungsknotenpunkt für Notfälle. Der ERCC stellt unter anderem sicher, dass die Mitgliedstaaten sich der Situation vor Ort voll bewusst sind und kohärente und fundierte Entscheidungen für die Bereitstellung von Finanz- und Sachleistungen treffen können.

Um über das derzeitige System der Ad-hoc-Hilfeangebote hinauszugehen, wird ein freiwilliger Pool von Reaktionskapazitäten und Experten der Mitgliedstaaten eingerichtet, der eine wichtige Vorplanung, einen sofortigen Einsatz und vollständig koordinierte Interventionen ermöglicht. Die EU übernimmt einen Teil der Kosten für den Aufbau des Pools und erstattet bis zu 85 % der Kosten für den Transport der Ressourcen und Teams.

Der Vorschlag sieht zudem erstmals eine gemeinsame Anstrengung der Mitgliedstaaten vor, um zu ermitteln, ob in ganz Europa tatsächliche Lücken in den Reaktionskapazitäten bestehen. Diese Lücken sollen mithilfe der EU-Startfinanzierung in Höhe von bis zu 20 % der Kosten der notwendigen Investitionen geschlossen werden. Darüber hinaus kann die EU Bereitschaftsvereinbarungen treffen, um vorübergehende Engpässe bei schweren Katastrophen zu überbrücken.

Mit dieser Entscheidung schließt sich das Europäische Parlament der Ansicht der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Zusammenarbeit im Katastrophenschutz an. Die Abstimmung im Rat erfolgt in den nächsten Tagen. Die neue Gesetzgebung tritt Anfang 2014 in Kraft.

Hintergrund

Der Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union erleichtert die Zusammenarbeit zwischen 32 europäischen Staaten (EU-28 plus ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein und Norwegen) bei der Katastrophenhilfe, -vorsorge und -prävention. Mit Hilfe der Kommission halten sich die teilnehmenden Länder gegenseitig über Entwicklungen, Bedürfnisse vor Ort und freiwillige Unterstützungsangebote auf dem Laufenden und bündeln einen Teil ihrer Ressourcen, um sie für von Katastrophen betroffene Länder auf der ganzen Welt verfügbar zu machen. Bei Aktivierung koordiniert der Mechanismus die Bereitstellung von Hilfe innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die Europäische Kommission verwaltet den Mechanismus über den ERCC.

Seit seiner Einführung im Jahr 2001 wurde der Mechanismus mehr als 180 Mal für Katastrophen in den Mitgliedstaaten und weltweit aktiviert, unter anderem kürzlich nach dem Taifun Haiyan auf den Philippinen im November 2013, als eine Vielzahl von humanitären Hilfs- und Hilfsgütern gespendet wurde Finanzbeiträge überstiegen 100 Mio. €.

Mehr Infos

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission

Website von Kommissar Georgieva

EU-Katastrophenschutz

EU-Zivilschutzgesetzgebung

Emergency Response Coordination Centre

MEMO / 13 / 1120: Neue Rechtsvorschriften zur Stärkung der europäischen Katastrophenschutzpolitik

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