Verbrechen
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung: Ein Jahr des Fortschritts
Warum hat die Kommission der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Priorität eingeräumt?
Jedes Jahr gehen in der EU Milliarden von Euro an öffentlichen Geldern aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren. Infolgedessen erleiden die Mitgliedstaaten einen erheblichen Einnahmeverlust sowie eine Beeinträchtigung der Effizienz ihrer Steuersysteme. Unternehmen haben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Kollegen, die aggressive Steuerplanungs- und Steuervermeidungssysteme betreiben. Und ehrliche Bürger tragen eine größere Last in Bezug auf Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen, um die nicht gezahlten Steuern der Ausreißer zu kompensieren. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist daher für eine gerechtere und effizientere Besteuerung von wesentlicher Bedeutung.
Der grenzüberschreitende Charakter von Steuerhinterziehung und -vermeidung sowie die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit machen es sehr schwierig, mit rein nationalen Maßnahmen die gewünschte Wirkung zu erzielen. Steuerhinterziehung ist ein vielschichtiges Problem, das einen mehrgleisigen Ansatz auf nationaler, EU- und internationaler Ebene erfordert.
Um die Fairness ihrer Steuersysteme zu erhöhen, dringend benötigte Steuereinnahmen zu sichern und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, müssen die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten. Die EU als vereinter Block trägt zudem dazu bei, schnellere und ehrgeizigere Fortschritte im Bereich verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich auf internationaler Ebene zu erzielen.
Welche Fortschritte wurden im vergangenen Jahr bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung auf EU-Ebene erzielt?
Im Dezember 2012 legte die Kommission einen Aktionsplan vor, um Steuerhinterziehung und Unternehmenssteuervermeidung besser zu bekämpfen (IP / 12 / 1325). Mit diesem Aktionsplan wurde eine hochintensive EU-Kampagne gestartet, um diese Probleme besser zu bekämpfen. Es wurde auf dem Europäischen Rat im Mai gebilligt, wo die Staats- und Regierungschefs der EU wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung forderten.
In den zwölf Monaten seit der Vorlage des Aktionsplans wurden in diesem Bereich auf EU-Ebene bemerkenswerte Fortschritte erzielt, und die Kommission hat eine Reihe wichtiger neuer Initiativen vorgeschlagen. Zu den 12 ergriffenen Maßnahmen gehörten:
- Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs innerhalb der EU
Im Juni schlug die Kommission vor, den automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Steuerverwaltungen auf alle Formen von Finanzeinkommen und Kontensalden auszudehnen.IP / 13 / 530). Dies ebnet der EU den Weg für das weltweit umfassendste System des automatischen Informationsaustauschs. Sie wird auch sicherstellen, dass die EU in der Lage ist, den neuen globalen Standard (siehe unten) schnell und mit minimaler Störung der Unternehmen umzusetzen. Der Vorschlag könnte von den Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2014 angenommen werden.
- Verschärfung der EU-Körperschaftsteuervorschriften gegen aggressive Steuerplanung
Im November schlug die Kommission Maßnahmen vor, um Lücken in der Mutter-Tochter-Richtlinie zu schließen und nationale Inkongruenzen zu beseitigen. Dies schließt Möglichkeiten für eine bestimmte Art der Vermeidung von Unternehmenssteuern aus (IP / 13 / 1149). Der Vorschlag sollte von den EU-Finanzministern unter griechischer Präsidentschaft erörtert und möglicherweise gebilligt werden.
- Verhandlungen mit den Nachbarländern für mehr Transparenz
Die Kommission erhielt den Auftrag, stärkere Steuerabkommen mit der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Liechtenstein auszuhandeln (MEMO / 12 / 353) im Mai. Kommissar Šemeta besuchte sofort alle fünf Länder, um die Gespräche politisch voranzutreiben und zu unterstreichen, dass die EU schnelle und ehrgeizige Verhandlungen anstrebe. Die formellen Verhandlungen mit den vier kleineren Ländern haben begonnen und werden mit der Schweiz beginnen, sobald sie ein eigenes Verhandlungsmandat hat (voraussichtlich vor Jahresende).
- Einrichtung einer Plattform für steuerliche Good Governance
Die Kommission hat eine Plattform für steuerliche verantwortungsvolle Staatsführung eingerichtet, um die besten Möglichkeiten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung zu erörtern und die Fortschritte in diesem Bereich sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu überwachen.IP / 13 / 351)Die Plattform arbeitet bereits an der bestmöglichen Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur aggressiven Steuerplanung und zum Umgang mit Steueroasen. Ihr Arbeitsprogramm umfasst außerdem mehrere weitere Schwerpunktbereiche, darunter einen EU-Steuerzahlerkodex, Möglichkeiten zur Erhöhung der Transparenz multinationaler Unternehmen und die Untersuchung der Auswirkungen der EU-Steuerpolitik auf Entwicklungsländer.
- Einleitung der Debatte über die digitale Besteuerung
Die Kommission hat eine hochrangige Expertengruppe zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft unter dem Vorsitz des ehemaligen portugiesischen Finanzministers Vitor Gaspar eingerichtet. Sie wird am 12. Dezember zum ersten Mal zusammentreten (IP / 13 / 983). Die Vermeidung von Unternehmenssteuern ist ein besonders dringendes Problem im digitalen Sektor. Die Gruppe wird sich mit den besonderen Herausforderungen der digitalen Besteuerung befassen und im ersten Halbjahr 2014 Lösungen vorschlagen, um sicherzustellen, dass der digitale Sektor seinen gerechten Anteil an Steuern zahlt, ohne steuerliche Hindernisse für diesen wachstumsfördernden Sektor zu schaffen.
- Vereinbarung neuer Instrumente zur besseren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs
Im Juni einigten sich die Mitgliedstaaten einstimmig auf eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Der Schnellreaktionsmechanismus und der Reverse-Charge-Mechanismus ermöglichen es den Mitgliedstaaten, schneller und effizienter auf groß angelegten Mehrwertsteuerbetrug zu reagieren, wodurch erhebliche Verluste für die öffentlichen Finanzen verringert werden. Diese neuen Instrumente sind ab 2014 einsatzbereit (IP / 12 / 868).
- Vorschlag eines neuen Standardformulars für die Mehrwertsteuer zur Verbesserung der Steuerkonformität
Im Oktober schlug die Kommission ein vereinfachtes Standard-Mehrwertsteuerformular für Unternehmen in ganz Europa vor. Dieses Standardformular erleichtert nicht nur das Leben von Unternehmen, sondern trägt auch zur Verbesserung der Steuerkonformität bei, indem es das Verfahren für Unternehmen vereinfacht, die von ihnen geschuldete Mehrwertsteuer anzugeben (IP / 13 / 988). Und mehr Compliance bedeutet höhere Einnahmen für die nationalen Haushalte.
- Veröffentlichung eines neuen Berichts über die Mehrwertsteuerlücke in der EU
Die Kommission hat eine Studie zur Mehrwertsteuerlücke in der EU veröffentlicht, die sich 193 auf 2011 Mrd. EUR belief. Vor dieser Studie gingen die jüngsten Schätzungen für die Mehrwertsteuerlücke auf das Jahr 2006 zurück. Die neuen Zahlen helfen, die jüngsten Trends besser zu verstehen in der EU, um politische Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der Mehrwertsteuer besser zu gestalten und zu zielen (MEMO / 13 / 800).
- Verhinderung eines schädlichen Steuerwettbewerbs
Die Kommission hat die staatlichen Beihilfen, die Unternehmen durch Steuermaßnahmen gewährt werden, weiterhin geprüft und kontrolliert. Sie hat auch die Arbeit der Code of Conduct Group gegen schädlichen Steuerwettbewerb unterstützt und detaillierte Analysen vieler nationaler Steuerregelungen zur Prüfung durch die Code Group beigetragen.
- Mehr Unternehmenstransparenz einführen
Die neue Rechnungslegungsrichtlinie sieht vor, dass große Rohstoff- und Holzunternehmen verpflichtet sind, die von ihnen an die Regierungen geleisteten Zahlungen von Land zu Land und auch auf Projektbasis zu melden. Die erhobenen Steuern gehören zu den zu meldenden Zahlungen. Die überarbeiteten Eigenkapitalrichtlinien (CRDIV) verbessern die Transparenz der Aktivitäten von Banken und Investmentfonds in verschiedenen Ländern, insbesondere in Bezug auf Gewinne, Steuern und Subventionen in verschiedenen Ländern (MEMO / 13 / 690). Es ist zu hoffen, dass durch die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Mai sichergestellt wird, dass alle großen Unternehmen und Gruppen veröffentlichen, wie viel Steuern sie zahlen und in welchem Land, wie es die Banken jetzt tun müssen. Schließlich enthält der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche einen spezifischen Verweis auf Steuerverbrechen (IP / 13 / 87).
Die aktive Arbeit auf EU-Ebene spiegelte sich auch in der aktiven Rolle wider, die die EU bei der Förderung internationaler Diskussionen zur Verbesserung der Steuergüte weltweit spielte (siehe unten).
Wo gibt es in dieser Phase im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung in der EU Raum für größere Maßnahmen?
In erster Linie ist eine Einigung über die Sparsteuerrichtlinie erforderlich (MEMO / 12 / 353) vor Ende 2013, wie vom Europäischen Rat im Mai gefordert. Dies ist entscheidend, um Lücken in der Sparrichtlinie zu schließen und sicherzustellen, dass sie weiterhin gut funktioniert. Ein EU-weiter Rahmen für den automatischen Informationsaustausch wird den Banken auch mehr Rechtssicherheit und Klarheit über die Berichtspflichten geben.
Fortschritte bei der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (CCCTB) sind ebenfalls sehr wichtig, um die Vermeidung von Körperschaftssteuern besser bekämpfen zu können (IP / 11 / 319). Die GKKB verringert nicht nur den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich, sondern könnte auch zahlreiche Gewinnmöglichkeiten für multinationale Unternehmen beseitigen. Dies wird im Aktionsplan der OECD gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) anerkannt. Eine Einigung über die GKKB würde sicherstellen, dass die EU in diesem Bereich die Standards setzt.
Wie im letztjährigen Aktionsplan dargelegt, möchte die Kommission die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung besser zu nutzen. Dieser kann ein äußerst wirksames Instrument zur Identifizierung und Beseitigung schädlicher Steuersysteme innerhalb der EU sein. Die Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Stärkung des Kodex, beispielsweise durch eine Ausweitung seines Anwendungsbereichs oder eine Änderung der Kodex-Kriterien.
Darüber hinaus wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Anstrengungen auf nationaler Ebene zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung zu intensivieren. 13 Mitgliedstaaten erhielten länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der Steuerkonformität auf nationaler Ebene. In der jährlichen Wachstumsumfrage 2013 wurden alle Regierungen erneut aufgefordert, ihre nationalen Kampagnen gegen Steuerhinterziehung zu verstärken und ihre koordinierten Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Steueroasen zu verstärken.
Gleichzeitig arbeitet die Kommission weiter an den mittel- und langfristigen Maßnahmen, die im Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung vom letzten Jahr festgelegt wurden. Dazu gehören ein Steuerzahlerkodex, eine EU-Steueridentifikationsnummer und möglicherweise EU-weite einheitliche Sanktionen für Steuerdelikte.
Was wurde auf internationaler Ebene erreicht, um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung zu verbessern, und welchen Beitrag hat die EU hierzu geleistet?
Im September 2013 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der G20 auf konkrete Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Unternehmenssteuervermeidung. Sie bestätigten zunächst einen Schritt zu mehr internationaler Steuertransparenz und einigten sich darauf, dass der automatische Informationsaustausch der neue globale Standard für die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden sein soll. Zweitens billigten sie den BEPS-Aktionsplan der OECD zur Eindämmung der weltweiten Unternehmenssteuervermeidung. Diese Maßnahmen stellen eine wesentliche Verbesserung des internationalen Steuersystems dar – eine Maßnahme, die es gerechter, effektiver und besser auf die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts vorbereitet. Nach der politischen Verpflichtung liegt der Fokus nun auf der Umsetzung dieser Änderungen.
In Bezug auf den automatischen Informationsaustausch hat die EU auf ihre eigenen Erfahrungen und Fachkenntnisse in diesem Bereich zurückgegriffen, um aktiv zur Entwicklung des neuen globalen Standards beizutragen. Insbesondere hat die Kommission versucht sicherzustellen, dass der globale Standard die bestehenden Regelungen zum automatischen Informationsaustausch in der EU berücksichtigt und mit dem EU-Recht (z. B. Datenschutz) vereinbar ist, um unnötige Schwierigkeiten für Unternehmen zu vermeiden. Der jüngste Entwurf des globalen Standards scheint zumindest den meisten EU-Anforderungen gerecht zu werden, und die OECD beabsichtigt, den G20-Finanzministern im Februar die endgültige Fassung zur Einigung vorzulegen.
Der BEPS-Aktionsplan ergänzt die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und befasst sich gleichzeitig mit Problemen, die nur auf internationaler Ebene wirksam gelöst werden können. Der BEPS-Aktionsplan sieht 15 konkrete Maßnahmen zur Anpassung internationaler Steuerstandards vor, um sie besser an die sich wandelnde Weltwirtschaft anzupassen. Im Laufe des nächsten Jahres werden neue Regeln und Standards in Bereichen wie Betriebsstätten, Verrechnungspreisen und Digitalbesteuerung entwickelt. Ziel ist es, die Fairness und Integrität der Steuersysteme zu schützen und Regierungen besser für die Bekämpfung der Unternehmenssteuervermeidung zu rüsten. Die EU verfügt bereits über wertvolle Erfahrungen in verschiedenen von BEPS abgedeckten Bereichen, wie Verrechnungspreisen und der Bekämpfung hybrider Gestaltungen. Die Arbeit der Expertengruppe der Kommission zur Digitalbesteuerung wird zudem der OECD-Taskforce für digitale Besteuerung als Input dienen. Mit diesem Input und dieser Erfahrung kann die EU weiterhin eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von BEPS spielen, insbesondere wenn alle Mitgliedstaaten eine starke, koordinierte Position vertreten.
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