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Digitale Wirtschaft

Datenschutz und Privatsphäre können das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Gesellschaft wiederherstellen.

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article_linking_lgDer Vorschlag der Europäischen Kommission zur EU-weiten Harmonisierung elektronischer Kommunikationsdienste wird die Internetfreiheit in unangemessener Weise einschränken, so der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). In seiner Stellungnahme begrüßt der EDSB die Aufnahme des Grundsatzes der Netzneutralität - der unparteiischen Übermittlung von Informationen im Internet - in den Text, sagte jedoch auch, dass er aufgrund des nahezu unbegrenzten Rechts der Anbieter zur Verwaltung des Internetverkehrs inhaltlich unbegründet sei .

Peter Hustinx, EDSB, sagte: "Jede Überwachung und Einschränkung der Internetaktivität der Benutzer sollte ausschließlich erfolgen, um ein zielgerichtetes, spezifisches und legitimes Ziel zu erreichen. Die umfassende Überwachung und Einschränkung der Internetkommunikation der Benutzer in diesem Vorschlag widerspricht EU-Datenschutzgesetze sowie die EU-Grundrechtecharta. Ein solcher Eingriff in die Rechte auf Schutz personenbezogener Daten, die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Privatsphäre wird wenig dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in den Markt für elektronische Kommunikation in Europa wiederherzustellen. “

Der Vorschlag fördert Verkehrsmanagementmaßnahmen, die die Überwachung der Internetkommunikation der Benutzer ermöglichen, einschließlich gesendeter oder empfangener E-Mails, besuchter Websites und heruntergeladener Dateien, um den Zugriff auf illegale Dienste oder Inhalte zu filtern, zu verlangsamen oder einzuschränken.

Der EDSB warnte vor der Anwendung dieser Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre unter dem breiten Dach der Kriminalprävention oder vor dem Filtern von Inhalten, die nach nationalem oder EU-Recht illegal sind, da sie nicht mit dem Prinzip eines offenen Internets vereinbar sind.

Das Vertrauen in unser digitales Umfeld in den kommenden Jahren hängt von unserer Fähigkeit ab, rechtliche und technische Infrastrukturen bereitzustellen, die Vertrauen in die digitale Gesellschaft schaffen und bewahren können. Dieses Vertrauen wurde bereits kürzlich durch verschiedene Überwachungsskandale ernsthaft untergraben.

Um das Vertrauen der Verbraucher in den Markt für elektronische Kommunikation in der EU wiederherzustellen, müssen die Benutzer sicher sein, dass ihre Rechte auf Privatsphäre, Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und Schutz ihrer persönlichen Daten respektiert werden. Der EDSB fordert die Kommission nachdrücklich auf, genauere Gründe für die Anwendung von Verkehrsmanagementmaßnahmen darzulegen. Jeder Eingriff in ihre Rechte muss den Benutzern klar mitgeteilt werden, damit sie zu den Anbietern wechseln können, die in ihren Diensten weniger datenschutzinvasive Verkehrsmanagementtechniken anwenden.

Darüber hinaus sieht der EDSB vor, dass die Überwachung der Anwendung von Verkehrsmanagementmaßnahmen durch Anbieter eine größere Rolle für die nationalen Datenschutzbehörden spielen sollte, um sicherzustellen, dass die Datenschutz- und Datenschutzrechte der Nutzer uneingeschränkt gewahrt bleiben.

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Hintergrundinformationen

Am 11. September 2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation und zur Erreichung eines vernetzten Kontinents angenommen. Der Vorschlag vereinfacht unter anderem die Anforderungen an Kommunikationsanbieter, Dienste in der gesamten EU anzubieten, standardisiert die Merkmale von Produkten, die den virtuellen Zugang zu Festnetzen ermöglichen, und harmonisiert die Rechte der Endnutzer, beispielsweise im Zusammenhang mit dem offenen Internet als vertragliche und vorvertragliche Informationen. Die Stellungnahme des EDSB konzentriert sich hauptsächlich auf die Auswirkungen, die der Vorschlag aus Sicht der Privatsphäre und des Datenschutzes auf die Rechte der Endnutzer haben kann.

Privatsphäre und Datenschutz sind die Grundrechte in der EU. Datenschutz ist ein Grundrecht, geschützt durch das europäische Recht und verankert in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Insbesondere sind die Datenschutzbestimmungen in der EU sowie die Pflichten des EDSB in festgelegt Verordnung (EG) Nr. 45/2001. Eine der Aufgaben des EDSB besteht darin, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat bei Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und einer Vielzahl anderer Fragen zu beraten, die sich auf den Datenschutz auswirken. Darüber hinaus unterliegen EU-Institutionen und -Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die ein spezifisches Risiko für die Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen („betroffene Personen“) darstellen, einer vorherigen Überprüfung durch den EDSB.

Persönliche Informationen oder Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche (lebende) Person beziehen. Beispiele sind Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videomaterial, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Andere Details wie IP-Adressen und Kommunikationsinhalte, die sich auf Endbenutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von diesen bereitgestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.

Datenschutz: das Recht eines Individuums allein und in der Kontrolle von Informationen über seine oder sich selbst zu überlassen. Das Recht auf Privatsphäre oder das Privatleben wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta enthält auch ausdrücklich das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Netzneutralität: Die Netzneutralität bezieht sich auf den Grundsatz, dass Internetdienstanbieter oder Regierungen den Zugang der Benutzer zum Internet nicht einschränken oder beeinträchtigen dürfen. Stattdessen sollten sie den Zugriff auf alle Inhalte und Anwendungen ermöglichen, unabhängig von Quelle, Benutzer, Inhalt, Website, Plattform, Anwendung, Art der angeschlossenen Geräte und Kommunikationsmodi.

Internet- / Online-Verkehr: Internet-Verkehr ist der Datenfluss über das Internet, dh die Nutzung des Internets zu einem bestimmten Zeitpunkt, z. B. der Zugriff auf eine Webseite.

Internet-Verkehrsmanagement: Der Verkehr kann von Internetdienstanbietern blockiert oder gefiltert werden, um beispielsweise Mitarbeiter daran zu hindern, auf Inhalte zuzugreifen, die als nicht arbeitsgerecht erachtet werden, den Zugang zu unerwünschten Inhalten oder Diensten einzuschränken und den Zugang im Falle einer Überlastung herabzustufen. und um Sicherheitsangriffe zu verhindern oder darauf zu reagieren.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde gewidmet personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre und bewährten Verfahren in den EU-Institutionen und Einrichtungen zu fördern. Er tut dies durch:

  • Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung;
  • Beratung über die Politik und Gesetzgebung, die die Privatsphäre betreffen, und;
  • Zusammenarbeit mit ähnlichen Behörden konsistente Datenschutz zu gewährleisten.

Das Stellungnahme des EDSB.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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