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Öffnen Sie das Dialog Stellungnahme: Kasachstan näher an die Auslieferung politischer Gegner aus den EU-

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photo_29144Am 7. November widmete sich das Berufungsgericht in Aix-en-Provence der Prüfung des russischen Auslieferungsantrags Mukhtar Ablyazov (im Bild). Am 8. November entschied das spanische Gericht Audiencia Nacional, dass Alexandr Pavlov, ehemaliger Sicherheitschef von Mukhtar Ablyazov, an Kasachstan ausgeliefert werden kann.

Frankreich: Der Fall von Mukhtar Ablyazov

Der Zweck der Anhörung des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence am 7. November (Mitglieder der Stiftung waren dort anwesend, um die Anhörung zu beobachten) war mit dem von Russland eingereichten Auslieferungsersuchen verbunden. Im Zusammenhang mit den Garantien der russischen Partei wird der Antrag nun parallel zum ukrainischen Antrag geprüft. Der vorherige Antrag (Russland reichte den zweiten Antrag ein) wurde vom französischen Justizministerium nicht zur Prüfung durch das Gericht weitergeleitet. Ziel der Anhörung war es, den Zeitpunkt der ersten Hauptanhörung festzulegen, an dem die wesentlichen Fragen des Falls geprüft werden sollten. Sie wird voraussichtlich am 12. Dezember stattfinden (die erste und wichtigste Anhörung zum Antrag der ukrainischen Gremien ist für den 5. Dezember geplant).

Der Fall wurde von einer dreiköpfigen Justiz (vorsitzender Richter, Berichterstatter und tertiärer Richter) geprüft. Bei der Eröffnung der Sitzung legte der Berichterstatter die wichtigsten Punkte fest, die in verschiedenen Phasen des Verfahrens geprüft werden müssen. Er betonte, dass der Fall eine Reihe von Schwierigkeiten aufwirft, für die zusätzliche Informationen erforderlich sind, weshalb nicht mit einer raschen Schlussfolgerung gerechnet werden sollte.

Die wichtigsten identifizierten Probleme waren:

1) Der eingereichte Antrag auf Einstellung der Auslieferung;

2) die Notwendigkeit nachzuweisen, inwieweit die Taten, die Ablyazov zur Last gelegt wurden, in Russland begangen wurden;

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3) in welchem ​​Umfang und auf welcher Grundlage will Russland ihn für Straftaten strafrechtlich verfolgen, die angeblich außerhalb seiner Grenzen begangen wurden (wie aus den Unterlagen hervorgeht), und

4) die Existenz von Arbeitslagern und die Möglichkeit, Gefangene zu zwingen, im russischen Strafvollzugssystem gemeinnützige Arbeit zu leisten (offenbar führt Frankreich im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem russischen Justizsystem umfangreiche Verhandlungen mit Russland zu diesem Thema ist eine Praxis, die Frankreich definitiv nicht akzeptiert).

Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Frankreich die Menschenrechte nicht verletzen und den Forderungen der Ukraine und Russlands nachkommen dürfe, wenn die Gefahr bestehe, dass diese Einhaltung die Verletzung von Rechten zur Folge habe.

Der Anwalt Bruno Rebstock unterstrich in seiner Erklärung, dass:

- Das Problem, das immer noch besteht, ist die Anwendung von Haft und Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit der Familie (insbesondere die Verweigerung des Besuchsrechts für seinen jüngsten Sohn).

- Allgemeine Standards zur Einhaltung der Menschenrechte in Russland lassen zu wünschen übrig.

- Es gibt keine wirklichen (durchsetzbaren) Garantien für eine ordnungsgemäße Behandlung von Ablyazov in Russland.

- Das Minsker Übereinkommen, das unter anderem für Russland und Kasachstan verbindlich ist, ermöglicht die Durchführung der Auslieferung von Russland nach Kasachstan.

- Gut dokumentiert und häufig anzutreffen sind Situationen, in denen die russischen Behörden eine Sache erklärt und dann eine andere getan haben.

Ablyazov selbst erklärte klar, dass er seine Zustimmung zur Auslieferung nicht erteilt und dass er nichts hinzuzufügen hat, da seine Position vom Anwalt dargelegt wurde.

Abschließend wies der Richter darauf hin, dass es zu diesem Zeitpunkt am wichtigsten ist, Antworten auf das mögliche Schicksal Ablyazovs nach seiner möglichen Auslieferung an Russland zu erhalten. Er wies darauf hin, dass Russland Garantien anbietet, nach denen ohne französische Zustimmung die Weiterlieferung von Ablyazov an ein Drittland nicht durchgeführt werden darf, und bestreitet die Existenz von Zwangsarbeitslagern. Er machte auch darauf aufmerksam, dass Russland - wie Frankreich - keinen Auslieferungsvertrag mit Kasachstan hat.

Zu den folgenden wichtigen Themen gehören die Vorlage aller Berichte über den Fall und die fraglichen Fragen, die Teilnahme des russischen Staatsanwalts am Kreuzverhör vor einem französischen Gericht und die Einholung zusätzlicher Informationen aus Russland (in dem oben genannten Umfang plus) äußerte Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte), die für die Erteilung eines Urteils erforderlich sind.

Wenn die russische Partei angibt, dass die Teilnahme des Staatsanwalts an der Vernehmung und / oder Bereitstellung zusätzlicher Informationen mehr Zeit erfordert, kann der Termin für die nächste Anhörung verschoben werden.

Spanien: Der Fall von Alexandr Pavlov

Am 8. November bestätigte das spanische Gericht Audiencia Nacional in letzter Instanz die Auslieferung von Alexandr Pawlow an Kasachstan. Die Richter stimmten mit 10: 7, die Stimmen der drei Richter, die sich enthalten hatten, ihre Meinung zu dem Fall zuvor zu äußern, waren entscheidend. Jetzt muss die Entscheidung des Gerichts von der spanischen Regierung bestätigt werden, die auch das Recht hat, eine politische Entscheidung zu treffen, die Auslieferung nicht durchzuführen. Die Regierung sollte in einigen Wochen darüber nachdenken. Derzeit plant der Anwalt von Alexandr Pavlov, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen. Ein Rechtsbehelf gegen die negative Entscheidung im Asylantragsverfahren von Pawlow ab Juni 2013 ist ebenfalls zu erwarten.

Nach Angaben von Amnesty International und der Open Dialog Foundation kann Pawlow in Kasachstan nur mit Folter und einem erneuten Gerichtsverfahren rechnen.

Link zur Erklärung von Amnesty International zur Entscheidung des Gerichts von Auciencia Nacional: Spanien will trotz Foltergefahr einen Mann nach Kasachstan ausliefern

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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