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Kommission veröffentlicht praktische Leitlinien für die Unternehmen auf neue Mehrwertsteuervorschriften

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vat-Vorschriften-1.1-800x800Die Kommission hat heute (29 Oktober) veröffentlicht praktische Leitlinien Unternehmen für die neuen Mehrwertsteuervorschriften für Telekommunikation und E-Services vorzubereiten, die in Kraft 2015 treten wird. Das Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, für die Umstellung auf Zeit vollständig darauf vorbereitet zu sein, wobei der Mehrwertsteuer erhoben wird, wo der Kunde basiert, statt, wo der Verkäufer ist. Ein One-Stop-Shop ermöglicht Telekommunikation, Rundfunk und E-Services Unternehmen in allen Mitglieds Sstates von ihrem Sitzland mit all ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Dies steht im Einklang mit dem Ziel der Kommission, steuerliche Hindernisse und Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende Unternehmen im Binnenmarkt abzubauen. Die heutigen Richtlinien konzentrieren sich auf die Informationen, die zur Registrierung und Erfassung der Mehrwertsteuer angefordert werden, die Formate, in denen sie angefordert werden, die Einreichungsfristen und alle praktischen Details zu den Zahlungen. Mit diesen Informationen können Unternehmen ihre Prozesse ordnungsgemäß vorbereiten und ihre IT-Tools so konfigurieren, dass sie die Informationen erfassen, die sie ab Februar 2015 einreichen müssen. Weitere Richtlinien zu den neuen Regeln für den Ort der Lieferung werden im nächsten Jahr veröffentlicht.

Für weitere Informationen, klicken Sie hier.

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