Beschäftigung
Jugendgarantie: Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten für die sofortige Umsetzung vorzubereiten
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten treffen sich, um die praktische Umsetzung der Richtlinie zu erörtern Jugendgarantie bei einem von der Kommission organisierten Seminar in La Hulpe, Belgien, auf 17-18 Oktober. Die Veranstaltung ist Teil eines fortlaufenden Programms der Kommission, das die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Entwicklung ihrer nationalen Jugendgarantiesysteme unterstützt. Dazu gehören auch technische Unterstützung und finanzielle Unterstützung.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Inklusion, sagte: „Ich freue mich sehr, dass alle 28 Mitgliedstaaten zusammenkommen, um zu diskutieren, wie sie am besten konkrete Ergebnisse für ihre jungen Menschen erzielen können. Durch gegenseitiges Lernen und mit Unterstützung der Kommission verfügen die Mitgliedstaaten über die nötigen Instrumente, um ihre Umsetzungspläne für die Jugendgarantie fertigzustellen und sicherzustellen, dass kein junger Mensch ohne Hoffnung oder Chancen bleibt. Ich freue mich darauf, die endgültigen Pläne der Mitgliedstaaten zu erhalten, damit mit der Umsetzung der Jugendgarantie umgehend begonnen werden kann.“
Die Jugendgarantie zielt darauf ab, der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, indem sichergestellt wird, dass jeder Jugendliche unter 25 innerhalb von vier Monaten nach dem Schulabschluss oder dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit ein qualitativ hochwertiges Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildung oder ein Praktikum erhält. Jedes EU-Land hat den Grundsatz der Jugendgarantie gebilligt und muss nun einen Plan zur Umsetzung der Jugendgarantie vorlegen, in dem dargelegt wird, wie das System in der Praxis funktioniert und finanziert wird.
Insbesondere sollte jeder Plan zur Umsetzung der Jugendgarantie Folgendes enthalten:
- Die Rollen der öffentlichen Bildungs- und Arbeitsbehörden, der Jugendorganisationen sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter;
- die Strukturreformen und anderen Initiativen, die eingeleitet werden, um die Jugendgarantie einzuführen;
- wie die Jugendgarantie finanziert wird, insbesondere durch die Unterstützung der Jugendbeschäftigungsinitiative und des Europäischen Sozialfonds (ESF), und
- einen Zeitplan für die Umsetzung und Überwachung der Fortschritte.
Der Europäische Sozialfonds, der von 10-2014 jährlich mehr als 2020 Mrd. EUR erhält, kann den EU-Ländern dabei helfen, Jugendgarantiesysteme einzurichten. Mitgliedstaaten mit Regionen mit Jugendarbeitslosigkeit über 25% haben Anspruch auf zusätzliche EU-Mittel im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative in Höhe von 6 Mrd. EUR (die später auf 8 Mrd. EUR aufgestockt werden könnte).
Mitgliedstaaten, die für diese zusätzliche Finanzierung in Frage kommen, müssen vor Ende dieses Jahres Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorlegen. Andere Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2014 Zeit, ihre Pläne vorzulegen. Drei Mitgliedstaaten (die Tschechische Republik, Kroatien und Polen) haben bereits erste Entwürfe von Umsetzungsplänen vorgelegt.
Hintergrund
Nach der Annahme der Empfehlung zur Jugendgarantie durch den Rat im April (MEMO / 13 / 152) und einem Sommer intensiver politischer Aktivitäten in Bezug auf Jugendbeschäftigungsfragen müssen sich die Mitgliedstaaten nun auf die Umsetzung vorbereiten. Dies muss mit einem engagierten und transparenten Planungsprozess beginnen, der auch die optimale Umsetzung der Jugendbeschäftigungsinitiative gewährleistet. Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission Aufruf zum Handeln gegen Jugendarbeitslosigkeit (IP / 13 / 558) und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zufolge sollten Mitgliedstaaten mit Regionen, in denen die Jugendarbeitslosenquote über 25% liegt, bis Dezember 2013 und in 2014 einen Umsetzungsplan für die Jugendgarantie für die anderen Mitgliedstaaten vorlegen.
Die interaktive Veranstaltung in La Hulpe beleuchtet die Bausteine eines Jugendgarantie-Programms anhand moderierter Diskussionen, praktischer Beispiele und des Austauschs bewährter Verfahren. Die Teilnehmer können von den Erfahrungen und Fortschritten anderer Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Verbesserung ihrer jeweiligen Jugendgarantie-Umsetzungspläne lernen. Die nationalen Jugendgarantie-Koordinatoren, die die Entwicklung des Jugendgarantie-Umsetzungsplans leiten, werden ebenso anwesend sein wie Vertreter der Verwaltungsbehörden des Europäischen Sozialfonds.
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