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Europäische Kommission

Kommission bestätigt positive vorläufige Bewertung von Zahlungen in Höhe von 1.18 Mrd. EUR und 128 Mio. EUR an die Niederlande und Dänemark im Rahmen von NextGenerationEU

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Die Kommission hat den Zahlungsanträgen der Niederlande in Höhe von 1.18 Milliarden Euro und Dänemarks in Höhe von 128 Millionen Euro im Rahmen von NextGenerationEU, einem zentralen Hebel der europäischen Konjunkturerholung, mit dem eine grünere, digitalere und wettbewerbsfähigere Union geschaffen werden soll, eine positive vorläufige Bewertung erteilt.

In den Niederlanden folgt diese Bewertung der Umsetzung von sieben Reformen in den Bereichen Umweltbesteuerung, Wohnungsbauverfahren, Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Schaffung eines priorisierten Rahmens für Investitionen in das Stromnetz. Darüber hinaus stützt sie sich auf zehn Investitionen, darunter in grünen Wasserstoff, die Umstellung von Schweinefarmen, Ausbildung und Berufsberatung, Schienenverkehrsmanagement, intelligente Raststätten, die Digitalisierung der Strafjustiz und Intensivstationen in Krankenhäusern.

In Dänemark basiert es auf der Umsetzung von zwei Reformen und fünf Investitionen, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringen. Diese Maßnahmen decken die Bereiche Gesundheit, Digitalisierung, Ökobesteuerung, industrielle Sanierung, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung ab.

Die Kommission ist zu diesem Zeitpunkt zu dem Schluss gekommen, dass die Niederlande und Dänemark die erforderlichen Meilensteine ​​und Ziele für diese Zahlungen erreicht haben, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Hauptinstrument von NextGenerationEU, finanziert werden.

Die Kommission hat ihre vorläufigen Einschätzungen an den Wirtschafts- und Finanzausschuss weitergeleitet, der innerhalb von vier Wochen seine Stellungnahme abgeben muss. Nach einer positiven Stellungnahme kann die Kommission die Zahlungsentscheidungen erlassen, die die Zahlung von 1.18 Mrd. EUR an die Niederlande und 128 Mio. EUR an Dänemark ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie Online.

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