EU
Gründungsvertrag des Vorgängers der EU wird 75 Jahre alt
Am 18. April feiern wir den 75. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Paris zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), des ersten Vertrags, der zur Entstehung der Europäischen Union führte.
Unterzeichnet von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, ebnete es den Weg für die Vertiefung der europäischen Wirtschaftsintegration und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Vertrag von Rom von 1957 und der Europäischen Union mit dem Vertrag von Maastricht von 1992.
Der französische Außenminister Robert Schuman brachte in seinem mittlerweile berühmten Werk die Idee einer Kohle- und Stahlgemeinschaft ein. Schuman-Erklärung' Am 9. Mai 1950. Angesichts der verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs erklärte er: „Die so hergestellte Produktionssolidarität wird deutlich machen, dass ein Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich wird.“
Ein Jahr später wurde die EGKS gegründet. Das Hauptziel der Gemeinschaft war die Organisation des freien Warenverkehrs von Kohle und Stahl, die Öffnung des Zugangs zu Produktionsquellen und die Gewährleistung von Preistransparenz.
Die Wahl von Kohle und Stahl war damals von hoher symbolischer Bedeutung: Anfang der 1950er-Jahre waren diese beiden Industriezweige von entscheidender Bedeutung. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen sollte die Bündelung der französischen und deutschen Ressourcen das Ende der Rivalität zwischen den beiden Ländern markieren. Der gemeinsame Kohle- und Stahlmarkt sollte ein Experiment sein, das schrittweise auf andere Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werden und schließlich zu einem politisch geeinten Europa führen sollte.
Mit diesem Vertrag wurden auch die Grundlagen für viele der heutigen Institutionen der EU geschaffen, indem eine Exekutive mit der Bezeichnung „Hohe Behörde“, dem Vorgänger der heutigen Europäischen Kommission, eine Parlamentarische Versammlung, ein Ministerrat, ein Gerichtshof und ein Beratender Ausschuss eingerichtet wurden.
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