Unternehmensbesteuerung
Lücken im Austausch von Steuerdaten in der EU können Steuervermeidung und Steuerhinterziehung fördern
Laut einem neuen Sonderbericht, der am 26. Januar vom Europäischen Rechnungshof (EuGH) veröffentlicht wurde, ist der Austausch von Steuerinformationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten immer noch unzureichend, um eine faire und wirksame Besteuerung im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Probleme betreffen nicht nur den Rechtsrahmen der EU, sondern auch deren Umsetzung und Überwachung. Insbesondere stellten die Prüfer fest, dass die ausgetauschten Informationen häufig von begrenzter Qualität sind oder nicht ausreichend genutzt werden.
Die ständig wachsende Zahl grenzüberschreitender Transaktionen erschwert es den Mitgliedstaaten, die fälligen Steuern ordnungsgemäß zu bewerten, und fördert Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Allein die Einnahmen aus der Vermeidung von Körperschaftssteuern werden in der EU auf 50 bis 70 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt und erreichen rund 190 Mrd. EUR, wenn besondere Steuerregelungen und Ineffizienzen bei der Steuererhebung berücksichtigt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Steuern vollständig erhoben werden und wo sie fällig sind. „Steuergerechtigkeit ist für die EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung: Sie erhöht die Sicherheit für die Steuerzahler, erhöht die Investitionen und fördert den Wettbewerb und die Innovation“, sagte Ildikó Gáll-Pelcz, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Initiativen in den letzten Jahren haben den Verwaltungen einen beispiellosen Zugang zu Steuerdaten ermöglicht. Die ausgetauschten Informationen müssen jedoch noch viel stärker genutzt werden, damit das System sein volles Potenzial entfalten kann. “
Der von der Europäischen Kommission festgelegte Rechtsrahmen für den Austausch von Steuerinformationen ist transparent und logisch. Aber es leidet unter mehreren Lücken, warnen die Prüfer. Erstens bleibt es hinsichtlich der Eindämmung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung unvollständig. Kryptowährungen, aber auch andere Einkommensformen, unterliegen nicht der Meldepflicht und bleiben daher weitgehend unversteuert. Zweitens geht die Unterstützung der Mitgliedstaaten nicht weit genug.
Insbesondere geht die Kommission kaum auf das Problem der schlechten Datenqualität ein und bewertet nicht, wie wirksam und abschreckend die Sanktionen für Verstöße sind. Schließlich sollte die Kommission mehr Leitlinien bereitstellen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, insbesondere im Bereich der Datenanalyse und -nutzung.
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