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EU-Abfallrecht

Die EU präzisiert die Regeln, um die Fortsetzung von Abfalltransporten in die Schweiz zu ermöglichen.

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Die neue Änderung stellt sicher, dass langjährige und nachhaltige Abfallwirtschaftsregelungen fortgeführt werden können.

gezielte und begrenzte Änderung zu den EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende dieses Monats in Kraft. Es ermöglicht weiterhin den Export von gemischten Siedlungsabfällen in die Schweiz zur Verwertung, einschließlich Recycling oder Energiegewinnung. 

Nach den geltenden EU-Vorschriften sind Ausfuhren von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich der Schweiz, seit dem 21. Mai 2026 verboten.

Die Änderung stellt sicher, dass die langjährigen und nachhaltigen Abfallwirtschaftsvereinbarungen zwischen der EU und der Schweiz fortgeführt werden können, im Einklang mit dem EU-Grundsatz, dass Abfälle möglichst nahe an ihrem Entstehungsort behandelt werden sollten. 

Die Maßnahme soll Störungen der etablierten Abfallwirtschaftspraktiken verhindern, insbesondere in den Grenzregionen Österreichs, Frankreichs, Deutschlands und Italiens, aus denen jährlich rund 200,000 Tonnen gemischter Siedlungsabfälle in die Schweiz transportiert werden.

Sie bietet eine praktikable Lösung, um unnötige Belastungen für Kommunen und Entsorgungsunternehmen zu vermeiden und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu gewährleisten. Diese Maßnahme betrifft ausschließlich den Export zur Verwertung (Recycling oder Energierückgewinnung), während die Vorschriften für den Abfallexport zur Deponierung oder Verbrennung deutlich strenger sind.

Diese Änderung unterstützt die Vereinfachungsagenda der EU und die Ziele der Kreislaufwirtschaft und gewährleistet, dass die Abfallwirtschaft effizient und nachhaltig bleibt. 

Nächste Schritte

Die Änderung tritt in Kraft. 20 Tage danach seine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am Juli 30.

Hintergrund

Seit 1993 regelt die EU den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen, um eine sichere, transparente und umweltverträgliche Entsorgung zu gewährleisten.  

Eine neue EU-Abfalltransportverordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft. um sicherzustellen, dass die EU mehr Verantwortung für ihre Abfälle übernimmt. 

Mehr Infos

Gezielte Änderung der Abfalltransportverordnung für die Schweiz | EUR-Lex

Abfalltransporte | Europäische Kommission

VIDEO: Wie geht die EU gegen illegale Abfalltransporte vor? | Europäische Kommission

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