Arbeitsumfeld
Kommission begrüßt Billigung des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets zur Nachhaltigkeit durch den Rat

Die Mitgliedstaaten haben am 14. April dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Anwendung der künftigen Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu verschieben. Diese Entscheidung schafft rasch Rechtssicherheit für Unternehmen und verhindert unnötigen Compliance-Aufwand im Vorfeld umfassenderer Vereinfachungen.
Die heute verabschiedete Maßnahme verschiebt die Anforderungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU auf 2028. Auch die Anwendung der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die ersten betroffenen Unternehmen wird auf 2028 verschoben. Initiiert von der Kommission und im Eilverfahren durch das Europäische Parlament vor zwei Wochen, das ist das erste Element der Vereinfachung Omnibus zur Nachhaltigkeit angenommen werden.
President von der Leyen hat eine neue politische Initiative gestartet, um die EU-Vorschriften zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, während gleichzeitig ehrgeizige Klima- und Sozialziele beibehalten werden. Vorschläge vorgelegt im Februar 2025 werden voraussichtlich Verwaltungsentlastung in Höhe von über 6 Milliarden Euro und tragen dazu bei, ein günstigeres Geschäftsumfeld für EU-Unternehmen zu schaffen, damit diese wachsen, Innovationen vorantreiben und den Übergang zu sauberer Energie anführen können.
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