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Dekarbonisierung

CO2-Preis, der in Drittländern gezahlt wird

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Am 28. August 2025 startete die Europäische Kommission drei Initiativen. Aufforderungen zur Einreichung von Beweismitteln (CfEs) Zur Unterstützung der Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakte für die endgültige Phase des Mechanismus zur Anpassung der CO₂-Grenzkosten (CBAM) zielte diese Konsultation darauf ab, die Meinungen der Interessengruppen zu den technischen und administrativen Aspekten der Umrechnung ausländischer CO₂-Kosten in eine Reduzierung der CBAM-Verbindlichkeiten einzuholen. Dies umfasste unter anderem Zahlungsnachweise, Währungsumrechnung und die Zulassung von Drittzertifizierungsstellen.

Zusammenfassender Bericht zum Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln zum Durchführungsgesetz über den in Drittländern zu zahlenden CO2-Preis für die endgültige Phase des CBAM

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Im Mai 2026 veröffentlichte die Kommission den Durchführungsrechtsakt zur vierwöchigen öffentlichen Stellungnahme. 

Lesen Sie mehr über die Initiative

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