Tierschutz
Abgeordnete schlagen strengere Vorschriften zum Wohl von Hunden und Katzen sowie zur Rückverfolgbarkeit vor

Der vom Parlament verabschiedete Gesetzentwurf legt erstmals EU-Mindeststandards für die Zucht, Unterbringung und den Umgang mit Katzen und Hunden fest.
Die Abgeordneten wollen, dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen mit einem Mikrochip individuell identifizierbar sind.
Sie fordern außerdem, dass mit Mikrochips versehene Hunde und Katzen in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden. Die Identifikationsnummern der Mikrochips sollten zusammen mit Informationen über die entsprechende nationale Datenbank in einer einzigen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der Kommission verwaltet wird.
Die Haltung und der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen müssen verboten werden, fordern die Abgeordneten.
Hunde und Katzen aus Drittländern
Um mögliche Schlupflöcher zu schließen, die es Hunden und Katzen ermöglichen würden, als nichtkommerzielle Haustiere in die EU einzuführen und anschließend verkauft zu werden, wollen die Abgeordneten die Vorschriften so erweitern, dass sie nicht nur die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken, sondern auch die nichtkommerzielle Verbringung der Tiere abdecken.
Hunde und Katzen, die aus Drittländern zum Verkauf eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und anschließend in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, wären verpflichtet, ihr gechiptes Tier mindestens fünf Werktage vor der Ankunft in einer Online-Datenbank vorzuregistrieren.
Zucht und Wohlergehen von Hunden und Katzen
Die Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern muss verboten werden, betonen die Abgeordneten. Sie fordern außerdem ein Verbot der Zucht von Hunden und Katzen mit übermäßig ausgeprägten Exterieurmerkmalen, die ein hohes Risiko für ihr Wohlbefinden darstellen. Außerdem soll die Verwendung dieser Tiere – und verstümmelter Hunde und Katzen – bei Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben verboten werden.
Das Anbinden von Tieren, außer wenn es für eine medizinische Behandlung erforderlich ist, sowie die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsverschluss müssen verboten werden, fügen die Abgeordneten hinzu.
Das Parlament verabschiedete seinen Standpunkt zu den EU-Vorschriften für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen mit 457 Stimmen bei 17 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen.
Preisanfrage
Berichterstatter und Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (ECR, CZ), sagte: „Dies ist ein klarer Schritt gegen die illegale Zucht und den unverantwortlichen Import von Tieren von außerhalb der EU.“
„Auch wenn noch weiterer Dialog nötig sein wird, um einige Details zu verfeinern, bin ich überzeugt, dass wir uns in unserem Ziel einig sind, das Wohlergehen von Hunden und Katzen zu schützen. Dieses gemeinsame Engagement ist eine gute Grundlage für produktive Gespräche mit der Kommission und dem Rat“, fügt der Berichterstatter hinzu.
Nächste Schritte
Die Abgeordneten werden nun mit dem Rat Verhandlungen über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.
Hintergrund
Da rund 44 % der Unionsbürger ein Haustier halten, ist der Handel mit Hunden und Katzen in den letzten Jahren stark gewachsen und erreicht laut Kommission ein Volumen von 1.3 Milliarden Euro pro Jahr. Rund 60 % der Halter kaufen ihre Hunde oder Katzen online. Da es in den Mitgliedstaaten keine einheitlichen Mindeststandards für den Tierschutz bei Hunden und Katzen gibt, schlug die Kommission am 7. Dezember 2023 diese neuen Vorschriften vor.
Kontakte:
- Hana RAISSIPressesprecher
Weitere Informationen
- Angenommener Text (19.6.2025)
- Prozedurdatei
- Legislative Zug
- EP-Forschungsdienst: Wohlergehen und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen
- Infloclip: Wohlergehen von Katzen und Hunden
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