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Tierschutz

Kommission genehmigt dänische Beihilferegelung im Umfang von 20 Mio. EUR zur Förderung höherer Tierschutzstandards für Schweine

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Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften eine mit rund 20 Millionen Euro (151 Millionen DKK) dotierte dänische Regelung zur Förderung strengerer Tierschutzstandards für Schweine genehmigt.

Das Programm soll Schweinezüchter bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen unterstützen, die das Risiko von Schwanzbeißen bei Schweinen verringern, das durch Stress und suboptimale Lebensbedingungen der Schweine entsteht, und die dazu beitragen, das Kupieren der Schwänze von Ferkeln zu vermeiden. Zu den durch das Programm unterstützten Präventivmaßnahmen gehören zusätzliche Überwachung, zusätzliche Futter- und Trinkplätze sowie verbesserte Haltungsbedingungen.

Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029 und steht Schweinezüchtern in Dänemark offen. Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen und subventionierten Dienstleistungen (wie Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen) gewährt und decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. 

Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen, und der 2023 Leitlinien für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Förderung des Tierschutzes im Schweinefleischsektor, und gleichzeitig die Ziele der Gemeinsame Agrarpolitik und der Farm to Fork Strategie. Darüber hinaus gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung angemessen ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die dänische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.114488 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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