CO2 Emissionen
Die überarbeiteten Auktionskalender für das EU-ETS 2026 wurden veröffentlicht.
Die Europäische Energiebörse (EEX) hat die überarbeiteten Auktionskalender für das EU-ETS 2026 veröffentlicht.
Das veröffentlichte Kalender Dies spiegelt die Versteigerung von 50 Millionen Zertifikaten für den Sozialen Klimafonds (SCF) wider, von denen ursprünglich 10 Millionen Zertifikate versteigert und den Mitgliedstaaten zugeteilt wurden.
Nach der Verabschiedung des geänderten europäischen Klimagesetzes (ECL) im März wurde der Start des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (ETS2-Zertifikate) um ein Jahr verschoben. Eine weitere Bestimmung des überarbeiteten ECL ist die Anwendung von Artikel 10a Absatz 8b der ETS-Richtlinie ab 2026, der die Versteigerung von 50 Millionen dem SCF zugeteilten Zertifikaten vorsieht.
Die überarbeiteten Auktionskalender treten im Juni in Kraft. Auktionen der gemeinsamen Auktionsplattform finden weiterhin montags, dienstags und donnerstags statt. Auktionen aus Deutschland werden wöchentlich freitags abgehalten, während Auktionen im Auftrag Polens alle zwei Wochen mittwochs stattfinden.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die EU-EHS-Richtlinie weiterhin für und im Vereinigten Königreich hinsichtlich der Stromerzeugung in Nordirland. Gemäß dem Protokoll zu Irland/Nordirland (dem „Windsor-Rahmen“) wird das Vereinigte Königreich eine Menge an Zertifikaten versteigern, die seinem Anteil an der unionsweiten Obergrenze entspricht. Eine Auktion für Nordirland findet am 7. Oktober 2026 statt.
Die Auktionskalender bestehen aus den Auktionsvolumina aller Mitgliedstaaten, Innovationsfonds, hat das Modernisierungsfonds, hat das Erholungs- und Resilienzeinrichtung und der Sozialer Klimafonds.
Die Auktionskalender für 2026 können im Zeitraum von September bis Dezember aufgrund der Aktivitäten der Marktstabilitätsreserve noch angepasst werden. Darüber hinaus wird die Versteigerung der der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität zugeteilten Zertifikate eingestellt, sobald die Umsatzziele dieser Fazilität erreicht sind, spätestens jedoch am 31. August.
Die Auktionsmengen für 2026 werden gemäß den zuvor veröffentlichten Angaben berechnet:
- Entscheidung zur Obergrenze 2024
- Auktionsanteile der Mitgliedstaaten für Phase 4 des EU-EHS
- Versteigerungsordnung
- ETS-Richtlinie
- Verordnung 2026/677 zur Änderung des europäischen Klimagesetzes
Weitere Informationen
- Website der Auktionsplattform EEX
- Regulatorisches Update zur Wiederernennung der EEX als gemeinsame Auktionsplattform
- Abschnitt „EU-EHS“ auf der Website der Kommission
- Innovationsfonds
- Modernisierungsfonds
- Erholungs- und Resilienzeinrichtung
- REPowerEU
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Verordnung (EU) 2023/435)
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