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Einwegplastik: Zehn Länder liegen bei den Sammelzielen vorn

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Belgien, Dänemark und Deutschland gehören zu den Mitgliedstaaten, die das Ziel von 77 % für die Sammlung von Einwegplastik bis 2025 bereits erreicht haben.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am Donnerstag (16. April) den ersten Bericht zur Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUPD) auf Grundlage von Daten aus den EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigt, dass mehrere Länder einige Ziele bis 2022 bereits erreicht haben.  

Der Bericht dient als Grundlage für folgende Messungen: 

  • die Einhaltung der verbindlichen Ziele für 2025 und 2030 durch die Mitgliedstaaten separate Sammlung von SUP-Getränkeflaschen
  • Verbrauch von SUP-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher
  • Die Menge an Angelgeräte mit Kunststoff das auf dem Markt angeboten und als Abfall gesammelt wird 

In 2022:  

  • 524,003 Tonnen SUP-Lebensmittelbehälter (etwa 1.6 kg pro Person) und 152,037 Tonnen SUP-Getränkebecher (etwa 0.5 kg pro Person) wurden in der EU verkauft. In nachfolgenden Berichten wird gemessen, ob die Mitgliedstaaten den Verbrauch dieser Produkte bis 2026 reduziert haben.
  • Zu den häufigsten Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweg-Lebensmittelbehältern und Getränkebechern eingeführt wurden, gehörten wirtschaftliche Instrumentewie beispielsweise die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Instrumente für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, sowie Sensibilisierungskampagnen und der Förderung nachhaltiger Alternativen.
  • 71 % der SUP-Getränkeflaschen wurden in der gesamten EU separat erhoben. Estland, Polen, Finnland, Deutschland, Dänemark, Schweden, Litauen, Kroatien, Slowakei und Belgien haben die Zielwert für 2025: 77 %, mit sechs dieser Länder erfüllen bereits die Zielwert für 2030: 90 % (Estland, Polen, Finnland, Deutschland, Dänemark und Schweden). Länder mit hohen Inkassoquoten arbeiten im Allgemeinen Einzahlungs- und Rückerstattungssysteme (DRS).
  • 22,900 Tonnen kunststoffhaltiges Fischereigerät wurden auf dem Markt angeboten, mit einem Wert von rund ein Drittel wurde als Abfall gesammelt

Nächste Schritte 

Die Kommission wird die Fortschritte der Mitgliedstaaten weiterhin auf der Grundlage ihrer Jährliche Berichterstattung über Einwegkunststoffe. Diese Aktualisierungen werden Veränderungen im Verbrauch und der Sammlung erfassen und den Erfolg von Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen anhand der Daten von 2022 als Grundlage für das zukünftige Monitoring bewerten. 

Hintergrund 

Das SUPD-Richtlinie Das Gesetz zielt auf die zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukte sowie auf kunststoffhaltige Fischereigeräte ab. Es führt Maßnahmen für verschiedene Produktkategorien ein, darunter solche, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. 

Wo es erschwingliche und leicht verfügbare Alternativen gibt (wie z. B. Papier), wurden Einwegkunststoffprodukte verboten: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Rührstäbchen, Strohhalme, Ballonstäbe und Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol sowie alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, andere Einwegkunststoffe durch Maßnahmen wie die Reduzierung des Verbrauchs und die Förderung wiederverwendbarer Alternativen einzuschränken.  

Die Richtlinie legt spezifische Regeln für Fischereigeräte mit Kunststoffanteil fest, darunter die Herstellerverantwortung von der Herstellung bis zum Ende der Nutzungsdauer, Überwachungs- und Meldepflichten sowie nationale jährliche Sammelquoten für das Recycling.  

Mehr Infos  

Bericht der Mitgliedstaaten über Einwegkunststoffartikel und Fischereigeräte | Europäische Kommission

Wissenschaftliche Nachrichtenmeldung zur Umweltpolitik: Kunststoffe | Wissenschaftliche Umweltpolitik

Einwegkunststoffe | Europäische Kommission

VIDEO: Können wir den Plastikhahn zudrehen? | Europäische Kommission

Datensatz zur Meldung von Einwegkunststoffen | Europäische Umweltagentur

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