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Erstes EU-Gesetz zum Boden soll in Kraft treten

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Die Bodendegradation ist in allen EU-Ländern ein Problem; 60 bis 70 % der Böden befinden sich in einem ungesunden Zustand.

Das erste EU-Gesetz zur Bodenüberwachung und -resilienz tritt am 16. Dezember in Kraft – ein wichtiger Meilenstein, der zur Wiederherstellung der Bodengesundheit beitragen wird.  

Gesunde Böden sind unerlässlich für die landwirtschaftliche Produktivität, die Schädlingsresistenz sowie die ernährungsphysiologische Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln und somit entscheidend für die langfristige Lebensfähigkeit und Rentabilität des Agrarsektors der EU.

Bodendegradation ist in allen EU-Ländern ein Problem. 60–70 % der Böden befinden sich in einem ungesunden Zustand, was die EU jährlich über 50 Milliarden Euro kostet – mehr als das gesamte BIP von Ländern wie Lettland und Zypern.  

Das Bodenüberwachungsgesetz betrachtet alle Aspekte der Bodendegradation, von Erosion und Verdichtung bis hin zu Kontamination und Bodenversiegelung. Es gilt für alle Böden, einschließlich Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsgebiete.  

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Bodengesundheit zu überwachen und zu bewerten. Das neue Gesetz bietet dabei erhebliche Flexibilität, sodass die Mitgliedstaaten diese Anforderung an ihre lokalen Gegebenheiten anpassen können.

Sie werden zudem von der Unterstützung der Kommission profitieren können, unter anderem durch Kapazitätsaufbau und ein neues Datenportal zur Bodengesundheit. Die Kommission hat bereits einen Leitfaden zu den aktuell auf EU-Ebene verfügbaren Fördermöglichkeiten veröffentlicht und wird weiterhin den Bedarf ermitteln. 

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Die Richtlinie bietet Landwirten und Bodenbewirtschaftern Unterstützung zur Verbesserung der Bodengesundheit und -widerstandsfähigkeit. Darüber hinaus tragen die Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs dazu bei, den Boden – insbesondere landwirtschaftliche Flächen – und seine vielfältigen Leistungen, einschließlich der Ernährungssicherheit, zu schützen.

Das Gesetz setzt keine verbindlichen Ziele, verbietet keine Aktivitäten und fordert keine neuen Genehmigungsverfahren; es greift auch nicht in die nationalen Zuständigkeiten für die Raumplanung ein.  

Es bietet zudem eine Lösung für das seit Langem bestehende Problem kontaminierter Standorte in der EU. Bei unannehmbaren Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sollen geeignete Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden. Relevante Informationen über diese Standorte sollen der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht werden.  

Die neue Richtlinie wird das Wissen über die Bodengesundheit verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Böden erhöhen, wodurch ein Beitrag zu den Klima- und Biodiversitätszielen der EU sowie zur Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit geleistet wird.  

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