Arbeitsumfeld
2024: 76 Milliarden Euro Investitionen in den Umweltschutz

Eurostat schätzt, dass im Jahr 2024 EU Die Länder investierten rund 76 Milliarden Euro in Anlagen, die für den Umweltschutz unerlässlich sind. Zu diesen Anlagen gehören Kläranlagen, Fahrzeuge für den Abfalltransport, der Erwerb von Land zur Schaffung von Naturschutzgebieten und sauberere Produktionsanlagen.
Fast 47 Milliarden Euro (61.4 % der gesamten Umweltschutzinvestitionen) gaben Unternehmen für den Kauf von Technologien und Ausrüstung aus, um die Umweltbelastung durch ihre Produktionsprozesse zu reduzieren (z. B. Ausrüstung zur Reduzierung von Luftemissionen). Die Staat und den Gemeinnütziger Sektor Die restlichen 38.6 % der Investitionen entfielen auf.
Quelldatensätze: env_ac_epigg1, env_ac_epissp1, env_ac_epiap1, nasa_10_nf_tr
Die Investitionen in den Umweltschutz machten im Jahr 2.0 2024 % der Gesamtinvestitionen aus.
Die meisten Investitionen flossen in die Abwasser- und Abfallwirtschaft: 38.2 % bzw. 24.8 % der Gesamtinvestitionen in den Umweltschutz. Strahlenschutz, Forschung und Entwicklung sowie sonstige Umweltschutzmaßnahmen machten 14.0 % aus, Luft- und Klimaschutz 11.2 %. Boden- und Grundwasserschutz machten 5.6 % aus, Biodiversität und Landschaftsschutz 5.2 % und Lärmschutz die restlichen 1.0 %.
Weitere Informationen
- Statistics Explained-Artikel zu Investitionen in den Umweltschutz
- „Statistics Explained“-Artikel über Umweltschutzausgabenkonten
- Thematischer Abschnitt zum Thema Umwelt
- Datenbank zu Umweltschutzausgaben
- Interaktives Visualisierungstool für den Europäischen Grünen Deal
Methodische Anmerkungen
- Unter Unternehmen versteht man spezialisierte Anbieter von Umweltschutzdienstleistungen (z. B. private Unternehmen, die sich mit der Abfallsammlung und -verarbeitung sowie mit der Abwasserentsorgung befassen) und Unternehmen, die keine spezialisierten Hersteller sind und keine Umweltdienstleistungen auf dem Markt verkaufen, sondern intern und für den Eigenbedarf Umweltschutzaktivitäten durchführen.
- Umweltdomänen werden definiert nach dem Klassifizierung von Umweltschutzaktivitäten (CEPA). CEPA ist ein anerkannter internationaler Standard aus der Familie der internationalen Wirtschafts- und Sozialklassifikationen.
- Mit diesen Schätzungen wurden die EU-Aggregate ab 2014 überarbeitet.
- Die Statistiken in diesem Artikel werden gemäß dem UN System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) erstellt.
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