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Kommission genehmigt spanisches Beihilfeprogramm in Höhe von 699 Mio. EUR zur Förderung der Energiespeicherung und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft

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Die Europäische Kommission hat ein spanisches Programm in Höhe von 699 Millionen Euro genehmigt. Es unterstützt Investitionen in Energiespeicheranlagen und fördert so den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft. Das Programm trägt zur Erreichung der Prioritäten der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2024–2029 bei. Politische Richtlinien, die Investitionen in saubere Energie und Technologien vorsehen. Die Regelung wurde im Rahmen des Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen („TCTF“), angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 und am geändert 20 November 2023 und 2. Mai 2024

Ziel der Regelung ist die Gewährung von Investitionsbeihilfen für den Einsatz großtechnischer Energiespeicher. Dies soll die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten und eine stärkere Durchdringung des spanischen Stromnetzes mit variablen erneuerbaren Energiequellen gewährleisten. Die teilweise aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Beihilfen werden in Form von direkte Zuschüsse Förderung des Baus neuer Stromspeicherkapazitäten von 1 800 MWh. Die Maßnahme steht allen Speichertechnologien offen.

Die Kommission stellte fest, dass die spanische Regelung die im TCTF festgelegten Bedingungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe (i) im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens gewährt, das allen Technologien offen steht; (ii) ist durch die EFRE-Kofinanzierungssätze begrenzt und wird 85 % nicht überschreiten; und (iii) wird sie spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, geeignet und angemessen ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im TCTF festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Weitere Informationen zum TCTF finden Sie HIERDie nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.116836 im Internet veröffentlicht. staatliche Beihilferegister über die Wettbewerbspolitik der Kommission Website  Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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