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COP29

Klimafinanzierung: Rat billigt Schlussfolgerungen im Vorfeld der COP29

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Der Rat hat heute (8. Oktober) Schlussfolgerungen zur Klimaschutzfinanzierung im Vorfeld der Tagung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vom 11. bis 22. November 2024 in Baku, Aserbaidschan (COP 29) gebilligt.

In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zum derzeitigen Ziel der Industrieländer bekennen, bis 100 gemeinsam jährlich 2025 Milliarden US-Dollar für die Klimafinanzierung zu mobilisieren. Dieses Ziel wurde 2022 erstmals erreicht. Der Rat betont zudem seine feste Entschlossenheit, auch in Zukunft Leistungen zur Klimafinanzierung zu erbringen, und seine Absicht, das Erreichen ehrgeiziger neuer gemeinsamer quantitativer Ziele nach 2025 zu unterstützen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten weltweit den größten Beitrag zur internationalen öffentlichen Klimafinanzierung und haben ihren Beitrag zur Klimafinanzierung zur Unterstützung der Entwicklungsländer seit 2013 mehr als verdoppelt.

Wie in den Vorjahren enthalten die Schlussfolgerungen noch nicht den Betrag des EU-Beitrags für das Jahr 2023. Dieser wird rechtzeitig vor Beginn der COP29 von der Kommission zur Verfügung gestellt und muss vom Rat gesondert genehmigt werden.

Hintergrund

Das Hauptziel der bevorstehenden COP29 wird darin bestehen, die neuen kollektiven quantitativen Ziele (NCQGs) für die Zeit nach 2025 auszuhandeln. Jedes Jahr tritt die Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zusammen, um Ambitionen und Verantwortlichkeiten festzulegen und Klimamaßnahmen zu identifizieren und zu bewerten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, dem insgesamt 198 Vertragsparteien angehören (197 Länder plus die Europäische Union).

Der rotierende Ratsvorsitz vertritt gemeinsam mit der Europäischen Kommission die EU auf diesen internationalen Klimagipfeln. Im Oktober 2024 wird der Rat voraussichtlich Schlussfolgerungen annehmen, die das allgemeine Mandat für die EU-Verhandlungsführer auf der COP29-Klimakonferenz festlegen. Die heute angenommenen Schlussfolgerungen ergänzen das allgemeine Mandat der EU.
Schlussfolgerungen des Rates zur Klimafinanzierung, 8. Oktober 2024
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