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Quecksilber, eine giftige Chemikalie, wird in der EU schrittweise abgeschafft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen

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Die überarbeitete Quecksilberverordnung ist in Kraft getreten. Sie beendet die letzten verbleibenden absichtlichen Verwendungen dieses hochgiftigen Stoffes in der EU. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU für eine giftfreie Umwelt.

Mit der neuen Verordnung werden die Verwendung und der Export von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 verboten. Den Mitgliedstaaten, die mehr Zeit zur Anpassung ihrer nationalen Gesundheitssysteme benötigen, wird eine vorübergehende Ausnahme bis zum 30. Juni 2026 gewährt. Zahnfüllungsmaterialien werden schließlich kein Quecksilber mehr enthalten, außer in Fällen besonderer medizinischer Notwendigkeiten und wenn ein Arzt es für unbedingt notwendig erachtet.

Die Mitgliedstaaten werden außerdem die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Kategorien quecksilberhaltiger Lampen einstellen – je nach Lampenkategorie ab 2026 oder 2027. Diese Lampen werden durch Alternativen wie LEDs ersetzt, die weniger giftig und energieeffizienter sind.

Quecksilber ist aufgrund seiner atmosphärischen Transportkapazität über weite Entfernungen, seiner langen Lebensdauer und seiner Fähigkeit, sich in Ökosystemen anzureichern, ein Umweltproblem. Es hat erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und wird von der Mutter über die Plazenta oder das Stillen auf das Kind übertragen. Quecksilberhaltige Produkte, darunter Zahnamalgam und quecksilberhaltige Lampen, stellen den größten Teil der absichtlichen Verwendung dieser Substanz in der EU dar und wurden in der vorherigen Quecksilberverordnung von 2017 nicht vollständig berücksichtigt. Quecksilberfreie Alternativen sind jetzt leicht zugänglich und kostengünstig.

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