Arbeitsumfeld
Schutz von Umwelt und Gesundheit: Kommission beschließt Maßnahmen zur Einschränkung absichtlich zugesetzter Mikroplastik
Die Kommission hat einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt unternommen, indem sie Maßnahmen verabschiedet hat, die den absichtlich zugesetzten Mikroplastik in Produkten im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung REACH einschränken. Durch die neuen Vorschriften wird verhindert, dass etwa eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Sie verbieten den Verkauf von Mikroplastik als solches sowie von Produkten, denen Mikroplastik absichtlich zugesetzt wurde und die dieses Mikroplastik bei der Verwendung freisetzen. Bei hinreichender Begründung gelten Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung der betroffenen Parteien an die neuen Vorschriften.
Die verabschiedete Beschränkung verwendet eine weit gefasste Definition von Mikroplastik – it umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimetern, die organisch, unlöslich und abbaubeständig sind. Ziel ist es, den Ausstoß von Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu reduzieren. Einige Beispiele für gängige Produkte, die in den Geltungsbereich der Beschränkung fallen, sind:
- Das körnige Füllmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird – die größte Quelle für absichtliches Mikroplastik in der Umwelt;
- Kosmetika, bei denen Mikroplastik für mehrere Zwecke verwendet wird, beispielsweise zum Peeling (Mikrokügelchen) oder zur Erzielung einer bestimmten Textur, eines bestimmten Dufts oder einer bestimmten Farbe;
- Waschmittel, Weichspüler, Glitzer, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Medikamente und medizinische Geräte, um nur einige zu nennen.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Diese Beschränkung trägt zum ökologischen Wandel der EU-Industrie bei und fördert innovative, mikroplastikfreie Produkte – von Kosmetika über Reinigungsmittel bis hin zu Sportbelägen. Die EU-Bürger erhalten Zugang zu sichereren und nachhaltigeren Produkten, und die EU-Industrie – insbesondere KMU –, die in solche innovativen Produkte investiert und sie entwickelt hat, wird wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger.“
Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Das Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik ist eine ernste Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Mikroplastik kommt in Meeren, Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser vor. Die heutige Beschränkung betrifft zwar sehr kleine Partikel, stellt aber einen großen Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung dar.“
A Pressemitteilung und einem F&A online verfügbar sind.
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