Arbeitsumfeld
Die EU wird das umstrittene Naturgesetz nicht umschreiben, sagt der Fraktionschef der Grünen

Brüssel versucht, zwei vorgeschlagene Umweltgesetze zu retten, deren Zukunft nach dem Gesetz zweifelhaft ist größte Gesetzgebergruppe im Europäischen Parlament forderte deren Ablehnung.
Ein Gesetz würde die Länder dazu verpflichten, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur auf 20 % ihres Land- und Meeresgebiets einzuführen. Die zweite Maßnahme soll die Umweltverschmutzung verringern und den Zusammenbruch der Bienen- und Schmetterlingspopulationen in Europa stoppen und den Einsatz chemischer Pestizide in der EU bis 2030 halbieren.
„Wir werden keinen weiteren Vorschlag vorlegen, die Zeit fehlt einfach“, sagte Frans Timmermans auf einer Ausschusssitzung des Europäischen Parlaments über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.
Timmermans sagte, durch die Verbesserung der Gesundheit der Natur würden die Vorschläge Europas Landwirtschaftsbetriebe widerstandsfähiger gegen schlimmere Auswirkungen des Klimawandels wie Überschwemmungen und Dürren machen, die Fähigkeit des Landes verbessern, Wasser aufzunehmen und Bodenerosion zu verhindern.
Eine Ablehnung, sagte er, würde die gesamte grüne Agenda der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Beseitigung der Umweltverschmutzung gefährden.
„Als zusammenhängendes Lösungspaket fallen die anderen Teile, wenn ein Teil fällt“, sagte er.
Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, die die Kampagne zur Ablehnung des Vorschlags angeführt hat, sagten, ihre Bedenken seien bestehen geblieben – unter anderem, dass das Gesetz Projekte für erneuerbare Energien und andere Wirtschaftsprojekte in Gebieten, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur eingeführt werden, zunichtemachen würde.
„Ob es Ihnen gefällt oder nicht, wenn Sie erneuerbare Energie wollen, müssen Sie graben. Und in einer Reihe von Mitgliedsstaaten machen die aktuellen Naturgesetze dies bereits praktisch unmöglich“, sagte die EVP-Abgeordnete Esther de Lange.
Timmermans sagte, die Kommission sei bereit, Teile des Gesetzes anzugehen, die Anlass zur Sorge gegeben hätten, beispielsweise durch die Klarstellung, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur die Pläne der Länder zum Bau von Windparks nicht behindern sollten.
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