CO2 Emissionen
Die Kommission genehmigt eine Entschädigung für energieintensive Unternehmen in Tschechien für indirekte Emissionskosten
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die tschechischen Pläne gebilligt, energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise zu entschädigen. Das System deckt die im Jahr 2020 angefallenen indirekten Emissionskosten ab und verfügt über ein vorläufiges Budget von rund 88 Mio. EUR. Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in Tschechien in Sektoren tätig sind, in denen erhebliche Stromkosten anfallen und die insbesondere dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
Die Entschädigung wird durch eine teilweise Rückerstattung der indirekten ETS-Kosten an berechtigte Unternehmen gewährt. Die Kommission bewertete die Maßnahme im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere ihrer Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen im Rahmen des Handelssystems für Treibhausgasemissionszertifikate nach 2012 und festgestellt, dass es den Anforderungen der Richtlinien entspricht. Das System wird insbesondere dazu beitragen, einen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen durch Unternehmen zu vermeiden, die in Länder außerhalb der EU mit weniger strengen Umweltvorschriften umziehen.
Darüber hinaus gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die gewährte Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist. Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA. 58608.
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