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#StateAid - Die Kommission genehmigt ein öffentliches Unterstützungsprogramm in Höhe von 53 Mio. EUR für Ladestationen für emissionsarme Fahrzeuge in #Romania

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Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: „Rumänien wird im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zum Kampf gegen die globale Erwärmung beitragen. Dieses Programm wird die schädlichen Autoemissionen reduzieren und die Gesundheit der Bürger verbessern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.“

Das Programm mit einem Budget von 53 Mio. EUR für den Zeitraum von 2020 bis 2025 soll Investitionen in Ladestationen für Hybrid- und Batterie-Elektrofahrzeuge in Rumänien anregen. Es wird städtische, vorstädtische und ländliche Gebiete abdecken und soll ein Netz von Ladestationen aufbauen, das das gesamte Land abdecken wird.

Die Regelung steht allen Wirtschaftsakteuren offen, die bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Steckertechnik. Die Begünstigten werden in einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren ausgewählt, und die Unterstützung wird in Form von Zuschüssen gewährt.

Die Kommission bewertete die Maßnahme insbesondere nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Damit können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten unterstützen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Maßnahme eine erhebliche Verbreitung emissionsarmer Fahrzeuge fördern und somit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO XNUMX -Emissionen leisten wird2 und Schadstoffemissionen im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen der Europäischer Green Deal.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährt wird und die erforderlichen Garantien zur Begrenzung der Beihilfe auf das Mindestmaß bestehen.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Regelung zu den Umwelt- und Klimazielen der EU eine mögliche Verzerrung des Wettbewerbs und des Handels durch die Unterstützung überwiegt.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den Regeln des EU-Staates.

Hintergrund

Das Europäischer Green DealIn der im Dezember 2019 vorgestellten Mitteilung wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen die Verkehrsemissionen bis 90 um 2050% gesenkt werden.

Die nichtvertrauliche Fassung des heute angenommenen Beschlusses wird unter der Aktenzeichen SA.49276 im Internet zur Verfügung gestellt staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind. Das State Aid Weekly e-News listet neue Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt auf.

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