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CO2 Emissionen

Die Verordnung zur Festlegung der CO2-Emissionsleistungsstandards für neue Personenkraftwagen und Lieferwagen gilt ab dem 1. Januar 2020

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Seit dem 1. Januar gilt die neue Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und Lieferwagen. Die Hersteller müssen nun strengere Zielvorgaben für die flottenweiten Durchschnittsemissionen von Neuwagen und Lieferwagen erfüllen, die in einem bestimmten Kalenderjahr zugelassen wurden.

Bis 2025 müssen die Hersteller die flottenweiten Emissionen für Pkw und Transporter um 15% gegenüber dem Stand von 2021 senken. Bis 2030 müssen sie für Autos eine Ermäßigung von 37.5% und für Lieferwagen eine Ermäßigung von 31% erreichen. Die Verordnung enthält auch einen Mechanismus, mit dem die Übernahme emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge auf technologieneutrale Weise gefördert werden kann.

Die neue Verordnung wird die Kraftstoffverbrauchskosten für die Verbraucher senken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Automobilindustrie stärken, gleichzeitig die Beschäftigung fördern und zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Abkommen beitragen. Die neuen Vorschriften sehen einen reibungslosen Übergang zur emissionsfreien Mobilität vor, der ausreichend Zeit für die Umschulung von Arbeitnehmern im Automobilsektor bietet und potenziellen Investoren ein klares Signal für das Auftanken und Aufladen von Infrastrukturen gibt.

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