Biodiversität
#Biodiversität - Die Abgeordneten fordern rechtsverbindliche Ziele wie für den Klimawandel
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am Dienstag eine Entschließung gebilligt, in der seine Vorschläge für den Standpunkt des Parlaments für die UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt dargelegt werden, die im Herbst nächsten Jahres stattfinden soll.
Rechtsverbindliche globale Ziele
Der Umweltausschuss ist der Ansicht, dass die bevorstehende COP15-Konferenz zur biologischen Vielfalt das Äquivalent zur biologischen Vielfalt des Pariser Klimaschutzabkommens sein sollte, und möchte, dass die EU eine Vorreiterrolle übernimmt. In diesem Zusammenhang fordern sie rechtsverbindliche Ziele auf globaler und EU-Ebene, um den Ehrgeiz zu steigern und sicherzustellen, dass die Post-2020-Maßnahmen zur globalen Biodiversität wirksam werden. Insbesondere sollen 30% der natürlichen Flächen durch 2030 geschützt und 30% der degradierten Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Schutz der biologischen Vielfalt durch EU-Politik
Die Europaabgeordneten fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich zu "sofortigen, substanziellen und zusätzlichen" Anstrengungen in Form von rechtsverbindlichen Zielen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu verpflichten, um die EU-Ziele zu erreichen und den derzeitigen Verlauf des Verlusts der biologischen Vielfalt zu stoppen.
Sie möchten, dass die Ziele der biologischen Vielfalt in allen politischen Maßnahmen der EU berücksichtigt werden, und fordern, dass die biologische Vielfalt im Rahmen des nächsten EU-2021-2027-Langzeitbudgets (MFR) ausreichend finanziert wird, um die Ziele der UN-2050-Vision zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erreichen . Sie sagen, dass mindestens 10% des langfristigen EU-Haushalts die Bemühungen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützen sollten.
Die Europaabgeordneten unterstreichen auch die Notwendigkeit nachhaltigerer land- und forstwirtschaftlicher Praktiken. Die Rolle von städtischen Gebieten und Städten für den Erhalt der biologischen Vielfalt sollte eingehender untersucht werden, und es bedarf einer eingehenden Analyse aller EU-Schutzgebiete.
Der Beschluss wurde mit 60-Stimmen bei neun Stimmenthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen.
Nächste Schritte
Die Entschließung wird voraussichtlich auf der Plenartagung im Januar in 2020 in Straßburg zur Abstimmung stehen.
Hintergrund
Die UN-Biodiversitätskonvention trat am 29 Dezember 1993 in Kraft. Das 15-Treffen der Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) findet von 19 Oktober bis 1 November 2020 in Kunming, China, statt. Ziel von COP15 ist die Aktualisierung des Strategieplans des Übereinkommens und die Annahme eines globalen Rahmens für die biologische Vielfalt nach 2020.
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