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#EU NatureActionPlan: Kommission gibt Leitlinien für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien heraus
Als Teil der EU-Aktionsplan für Natur, Menschen und Wirtschaft Die Europäische Kommission hat zwei Leitliniendokumente zu Energieübertragungsinfrastruktur und Wasserkraft herausgegeben und erläutert die Schritte, die im Rahmen der EU-Naturschutzgesetzgebung zu ergreifen sind, wenn solche Energieprojekte vorbereitet werden.
Sie zielen darauf ab, die Umsetzung der EU-Biodiversitätsvorschriften zu verbessern (Vogel- und Habitatrichtlinie) vor Ort und gleichzeitig eine sichere, nachhaltige und erschwingliche Energieversorgung in ganz Europa gewährleisten.
Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten, sagte: „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die EU-Naturgesetze für Natur, Menschen und Wirtschaft gelten. Die heutigen Leitfäden bieten praktische Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien keine weitere Bedrohung für unsere Arten, Lebensräume und Natura 2000-Gebiete darstellt. Indem allen an der Vorbereitung von Projekten für erneuerbare Energien Beteiligten ermöglicht wird, die Umwelt frühzeitig zu berücksichtigen, werden sie Projekte erleichtern, die mit der Natur arbeiten und nicht dagegen. “
Die Leitfäden sind in erster Linie für nationale Behörden und Interessengruppen konzipiert, die an der Planung und Genehmigung von Energieprojekten beteiligt sind. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die ökologischen Anforderungen geschützter Arten und Lebensräume frühzeitig zu berücksichtigen und soweit möglich Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Erhaltung zu ergreifen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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