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Cutting EU #GreenhouseGasEmissions: Nationale Ziele für 2030

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Die Lastenteilungsverordnung legt nationale Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen fest, um die EU bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zu unterstützen.

Um den Klimawandel zu bekämpfen, EU-Staats- und Regierungschefs verabschiedet im Oktober 2014 der 2030 Klima- und EnergierahmenDazu gehören verbindliche Ziele, um die Emissionen in der EU bis 40 um mindestens 1990 % gegenüber dem Niveau von 2030 zu senken. Die EU bringt verschiedene Maßnahmen auf den Weg Initiativen zur Erreichung dieser Ziele. Eine davon ist die Lastenteilungsverordnung.

Was ist Aufwand teilen?

Die Lastenteilungsverordnung legt für jedes EU-Land verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen fest. In Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft werden die Emissionen bis 30 im Vergleich zu 2030 um 2005 % gesenkt. Diese Sektoren sind für den Großteil der Treibhausgase der EU verantwortlich (etwa 60 % der gesamten EU-Emissionen im Jahr 2014).

Die oben genannten Ziele sind auch Teil der Verpflichtung der EU im Pariser Abkommen.

Um zu gewährleisten, dass sich alle Länder an den Bemühungen der EU zur Reduzierung der Emissionen aus den oben genannten Sektoren beteiligen, legt die Lastenteilungsentscheidung verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsziele für die EU-Länder für den Zeitraum 2013–2020 fest.

Im April 2018 verabschiedeten die Abgeordneten einen neue Regelung Diese Entscheidung ist der Nachfolger der Lastenteilungsentscheidung. Sie legt die Mindestbeiträge der EU-Länder zur Emissionsreduzierung für den Zeitraum 2021–2030 sowie die Regeln für die Bestimmung der jährlichen Emissionszuteilungen und die Bewertung der Fortschritte fest.

Allerdings muss der Vorschlag noch vom Rat genehmigt werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Was sind die vorgeschlagenen nationalen Ziele?

Da die Kapazitäten zur Emissionsreduzierung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, werden die Ziele auf Grundlage des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf festgelegt. Die daraus resultierenden Ziele für 2030 liegen zwischen 0 % und -40 % gegenüber dem Stand von 2005 und entsprechen dem allgemeinen Reduktionsziel der EU von 30 %.

Mitgliedstaat 2030-Ziel im Vergleich zu 2005
Luxemburg -40 %
Schweden -40 %
Dänemark -39 %
Finnland -39 %
Deutschland -38 %
Frankreich -37 %
Großbritannien -37 %
Niederlande -36 %
Österreich -36 %
Belgien -35 %
Italien -33 %
Irland -30 %
Spanien -26 %
Zypern -24 %
Malta -19 %
Portugal -17 %
Griechenland -16 %
Slowenien -15 %
Tschechien -14 %
Estland -13 %
Slowakei -12 %
Litauen -9 %
Polen -7 %
Kroatien -7 %
Ungarn -7 %
Lettland -6 %
Rumänien -2 %
Bulgarien 0%

Quelle: Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Für jedes EU-Land wird eine Strategie zur Emissionsreduzierung ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass die Emissionen über den gesamten Zeitraum hinweg gleichmäßig gesenkt werden.

Es wird eine Sicherheitsreserve von insgesamt 105 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten geschaffen, die im Jahr 2032 zur Verfügung steht. Sie soll ärmeren EU-Ländern dabei helfen, ihre Ziele für 2030 zu erreichen. Die Reserve wird nur zugänglich sein, wenn die EU ihr Ziel für 2030 erreicht, und auch dann nur unter strengen Auflagen.

Eine gewisse Flexibilität wird jedoch möglich sein. Beispielsweise können die EU-Länder jährliche Emissionszuteilungen untereinander verbuchen, leihen und von einem Jahr auf das andere übertragen.

Was schlägt das Parlament vor? 

Um eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, schlagen die Abgeordneten außerdem vor, für 2050 ein Ziel festzulegen, nämlich die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 % im Vergleich zu 2005.

Die Mitglieder wollen auch einkommensschwächere EU-Länder stärker unterstützen. Sofern sie vor 2020 Maßnahmen ergriffen haben oder ergreifen werden, werden sie später mit mehr Flexibilität belohnt.

Weitere Initiativen zur Senkung der Treibhausgasemissionen

Es gibt zwei weitere Gesetze, die der EU helfen sollen, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten:

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