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#ECJ: Der Europäische Gerichtshof entscheidet über verstärkte Holzeinschläge in den geschützten Wäldern von Białowieża in Polen. Dies verstößt gegen EU-Recht

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Der Europäische Gerichtshof veröffentlichte gestern (20. Februar) eine Pressemitteilung, in der er bekannt gab, dass die zunehmende Abholzung im geschützten polnischen Białowieża-Wald gegen EU-Recht verstößt. Die Stellungnahme erfolgte im Anschluss an ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission im vergangenen Juli, mit dem die großflächige Abholzung wegen Bedenken gestoppt werden sollte, dass diese die „Integrität“ des Standorts gefährden würden.

Die beiden Vorsitzenden der Europäischen Grünen, Reinhard Bütikofer und Monica Frassoni, kommentierten die Ankündigung wie folgt: „Wir begrüßen diese Haltung des Europäischen Gerichtshofs, der sich um die Erhaltung des europäischen Naturerbes bemüht. Europa muss mit den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und institutionellen Mitteln für den Schutz der Umwelt kämpfen. Als Grüne haben wir nicht tatenlos zugesehen, wie Europas Urwälder unter zweifelhaften Vorwänden aus kommerziellen Gründen abgeholzt werden.

Die Entscheidung des EuGH ist eine Ermutigung für alle Naturschützer. Der Białowieża-Wald ist die Heimat der größten Wisentherde Europas sowie einzigartiger Vögel und Insekten. Zeigen wir der nächsten Generation, dass wir bereit sind, für den Erhalt der wenigen verbliebenen Flecken natürlicher Schönheit und Vielfalt zu kämpfen. Wir fordern die polnischen Behörden auf, die Stellungnahme des EuGH zu beachten und ihr Abholzungsprogramm radikal zu reduzieren.

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