Arbeitsumfeld
Parlament unterstützt Pläne rücksichtslos Verschrottung alter Schiffe zu stoppen
Die mit den EU-Ministern vereinbarten Pläne, die Verschrottung alter EU-registrierter Schiffe an Stränden von Drittländern zu beenden und sicherzustellen, dass sie in von der EU zugelassenen Einrichtungen weltweit recycelt werden, wurden am Dienstag vom Europäischen Parlament unterstützt. Das Versetzen von Schiffen, um sie zu verschrotten, gefährdet die Gesundheit, Sicherheit und die Umwelt der Arbeitnehmer, sagen Abgeordnete.
"Ich möchte betonen, dass dies kein Angriff gegen Indien, Bangladesch oder Pakistan ist - die Länder, die derzeit Strandung betreiben -, sondern gegen die gefährliche und hochverschmutzende Praxis, selbst Strandung zu betreiben", sagte Carl Schlyter (Grüne / EFA, SE), der steuerte die Gesetzgebung durch das Parlament: "Diese Verordnung motiviert diese Länder, die notwendigen Investitionen in ordnungsgemäße Schiffsrecyclinganlagen zu tätigen - vor allem im Interesse sicherer und umweltverträglicher Arbeitsplätze in ihren Ländern", fügte er hinzu.
Eine EU-Liste von Schiffsrecyclinganlagen
Zukünftig müssen EU-registrierte Schiffe in EU-zugelassenen Schiffsrecyclinganlagen abgebaut werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen, zertifiziert und regelmäßig inspiziert werden müssen.
Während der Verhandlungen hat das Parlament die vorgeschlagenen Anforderungen gestärkt, unter anderem durch die Verpflichtung von Schiffsrecyclingunternehmen, in gebauten Strukturen zu arbeiten, die "auf sichere und umweltverträgliche Weise entworfen, gebaut und betrieben werden müssen". Sie müssen während des gesamten Recyclingprozesses gefährliche Materialien enthalten und diese und ihre Abfälle nur auf undurchlässigen Böden mit effektiver Entwässerung behandeln. Abfallmengen müssen dokumentiert und ihre Behandlung nur in Abfallbehandlungs- oder Recyclinganlagen genehmigt werden
Nicht-EU-Schiffe sowie EU-Schiffe fallen unter die Verordnung, sofern sie beim Anlaufen in EU-Häfen eine Bestandsaufnahme gefährlicher Stoffe führen müssen. Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Strafen, sind von den Mitgliedstaaten festzulegen.
Die Kommission muss über die Durchführbarkeit eines Finanzinstruments zur Erleichterung eines sicheren und soliden Schiffsrecyclings Bericht erstatten und gegebenenfalls innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Legislativvorschlag vorlegen.
Nächste Schritte
Die Verordnung gilt für Schiffe frühestens zwei Jahre und spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Der letztendliche Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Recyclingkapazität der auf der EU-Liste aufgeführten Anlagen einen Schwellenwert von 2.5 Millionen Tonnen Verdrängung überschreitet.
Die Bestimmungen über Schiffsrecyclinganlagen gelten ab einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (dh 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung).
Der Gesetzesentwurf wurde mit 591 gegen 47 Stimmen bei 32 Stimmenthaltungen angenommen.
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