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Oettinger begrüßt die Sicherheit bei der Gas- und Ölförderung

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Von Brüsseler Korrespondent

ENVGASÖL

„Ich begrüße diesen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit der Offshore-Öl- und Gasproduktion in der EU. Frühere Unfälle haben gezeigt, welche verheerenden Folgen es hat, wenn auf hoher See etwas schiefgeht“, so Günther Oettinger, EU-Energiekommissar.
Die jüngsten Beinaheunfälle in EU-Gewässern haben uns an die Notwendigkeit strenger Sicherheitsvorschriften erinnert. Diese Vorschriften stellen sicher, dass auf allen Öl- und Gasplattformen in ganz Europa die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden, die in einigen Mitgliedstaaten bereits weitgehend gelten. Darüber hinaus gewährleistet das neue Gesetz, dass wir im Falle eines Unfalls wirksam und umgehend reagieren und mögliche Schäden für die Umwelt und die Lebensgrundlagen der Küstengemeinden minimieren können.

Nach der Havarie der „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko im Mai 2010 überprüfte die Kommission die bestehenden Sicherheitsrahmen der Mitgliedstaaten für Offshore-Aktivitäten und schlug neue Rechtsvorschriften vor, um zu gewährleisten, dass überall in der EU die weltweit höchsten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards gelten.

Das Europäische Parlament und der Rat haben heute eine politische Einigung über den Legislativvorschlag der Kommission zur Sicherheit von Öl- und Gasaktivitäten in der EU erzielt. Es wird erwartet, dass das Europäische Parlament und der Rat die Gesetzgebung in den kommenden Monaten förmlich verabschieden. Die wichtigsten Elemente der vereinbarten Richtlinie sind:

Lizenzierung. Mit der Richtlinie werden klare Regeln für eine wirksame Verhütung und Reaktion auf einen schweren Unfall eingeführt. Die Genehmigungsbehörde in den Mitgliedstaaten muss sicherstellen, dass nur Betreiber mit nachgewiesenen technischen und finanziellen Kapazitäten, die zur Gewährleistung der Sicherheit von Offshore-Aktivitäten und des Umweltschutzes erforderlich sind, Öl und Gas in EU-Gewässern suchen und fördern dürfen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vor Beginn der Explorationsbohrkampagnen in zuvor nicht gebohrten Gebieten vorgesehen.
Unabhängige nationale zuständige Behörden, die für die Sicherheit von Anlagen zuständig sind, überprüfen die Bestimmungen für Sicherheit, Umweltschutz und Notfallvorsorge von Anlagen und Plattformen sowie die an ihnen durchgeführten Arbeiten. Wenn Unternehmen die Mindeststandards nicht einhalten, werden die Mitgliedstaaten Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und / oder Strafen verhängen. Letztendlich müssen die Betreiber den Bohr- oder Produktionsbetrieb einstellen.
Obligatorische Ex-ante-Notfallplanung. Unternehmen müssen vor Beginn der Exploration oder Produktion einen Bericht über die wichtigsten Gefahren für ihre Installation erstellen, der eine individuelle Risikobewertung und Risikokontrollmaßnahmen sowie einen Notfallplan enthält. Diese Pläne müssen den nationalen Behörden vorgelegt werden, die eine Genehmigung erteilen.
Unabhängige Prüfer. Vom Bediener vorgestellte technische Lösungen müssen vor und in regelmäßigen Abständen nach Inbetriebnahme der Anlage von einem unabhängigen Prüfer überprüft werden.
Transparenz. Den Bürgern werden vergleichbare Informationen über die Leistungsstandards der Branche und die Aktivitäten der zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung gestellt. Dies wird auf ihren Websites veröffentlicht. Die Vertraulichkeit von Hinweisgebern wird geschützt. In den Mitgliedstaaten registrierte Betreiber werden gebeten, Berichte über schwere Unfälle vorzulegen, an denen sie im Ausland beteiligt waren, damit wichtige Sicherheitslektionen untersucht werden können.
Notfallmaßnahmen. Unternehmen erstellen Notfallpläne auf der Grundlage ihrer Risikobewertungen für Bohrinseln oder Plattformen und halten Ressourcen bereit, um sie bei Bedarf in Betrieb nehmen zu können. Die Mitgliedstaaten werden diese Pläne ebenfalls bei der Erstellung nationaler Notfallpläne vollständig berücksichtigen. Die Pläne werden regelmäßig von der Industrie und den nationalen Behörden geprüft.
Verbindlichkeiten. Öl- und Gasunternehmen haften in vollem Umfang für Umweltschäden an geschützten Meeresspezies und natürlichen Lebensräumen. Bei Schäden an Gewässern wird die geografische Zone auf alle Meeresgewässer der EU ausgedehnt, einschließlich der ausschließlichen Wirtschaftszone (ca. 370 km von der Küste entfernt) und des Festlandsockels, in dem der Küstenmitgliedstaat zuständig ist. Für Wasserschäden ist der derzeitige EU-Rechtsrahmen für die Umwelthaftung auf Hoheitsgewässer (ca. 22 km vor der Küste) beschränkt.
EU Offshore Authorities Group. Offshore-Inspektoren der Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um einen wirksamen Austausch bewährter Verfahren sicherzustellen und zur Entwicklung und Verbesserung von Sicherheitsstandards beizutragen.
International. Die Kommission wird mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Umsetzung der weltweit höchsten Sicherheitsstandards zu fördern. Von den in der EU tätigen Betreibern wird erwartet, dass sie nachweisen, dass sie die gleichen Richtlinien zur Verhütung schwerer Unfälle in Übersee anwenden wie bei ihren EU-Operationen.

 

Anna van Densky

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