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Polen steht vor Prozess wegen Wasserverschmutzung

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Die Europäische Kommission verweist Polen an den EU-Gerichtshof, weil er nicht garantiert hat, dass die Wasserverschmutzung durch Nitrate wirksam bekämpft wird. In Europa gibt es strenge Rechtsvorschriften zur Verschmutzung durch Nitrate, und obwohl die Anforderungen in Polen seit 2004 gelten, wurde zu wenig getan.
Polen hat immer noch nicht genügend Zonen ausgewiesen, die anfällig für Nitratverschmutzung sind, und Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Nitratverschmutzung in diesen Zonen wurden nicht ergriffen. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik bringt die Kommission Polen daher vor den EU-Gerichtshof.

Nitrate sind für das Wachstum von Pflanzen unerlässlich und werden häufig als Düngemittel verwendet. Übermäßige Mengen verursachen jedoch eine starke Wasserverschmutzung. Die Nitratrichtlinie zielt darauf ab, die Wasserqualität in ganz Europa zu schützen, indem verhindert wird, dass Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen Grund- und Oberflächengewässer verschmutzen, und indem der Einsatz guter landwirtschaftlicher Praktiken gefördert wird. Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete ausweisen, die anfällig für Nitratverschmutzung sind, und Maßnahmen zur Verringerung und Verhinderung der Verschmutzung in diesen Gebieten ergreifen. Dazu gehören beispielsweise geschlossene Zeiträume, in denen Gülle und chemische Düngemittel nicht ausgebracht werden können, die Fähigkeit zur Lagerung von Gülle, wenn sie nicht ausgebracht werden kann, und Einschränkungen bei der Ausbringung von Düngemitteln.

Fast alle polnischen Gewässer fließen in die Ostsee, ein Gebiet, das bereits unter einem übermäßigen Nitratgehalt leidet. Internationale Daten zeigen, dass der polnische Beitrag zur gesamten Stickstoffbelastung in der Ostsee erheblich ist und dass der größte Teil davon aus der Landwirtschaft stammt. Nur ein sehr kleiner Teil des polnischen Territoriums wurde jedoch als nitratgefährdete Gebiete ausgewiesen. Aus diesem Grund drängt die Kommission Polen, Maßnahmen zu ergreifen, weitere Bereiche auszuweisen und geeignete Pläne zur Lösung des Problems zu verabschieden.

Darüber hinaus sind die für ausgewiesene Zonen verabschiedeten Rechtsvorschriften und Aktionspläne nicht präzise und weisen zahlreiche Mängel auf, darunter unzureichende Sperrfristen und unzureichende Einschränkungen für die Ausbringung von Gülle und Düngemitteln. Die Kommission hat am 24. November 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgegeben und rasche Maßnahmen zur Behebung der Situation gefordert. Polen hat zugestimmt, seine Rechtsvorschriften zu ändern. Langsame Fortschritte und unzureichende Änderungsvorschläge haben die Kommission jedoch veranlasst, den Fall an den EU-Gerichtshof zu verweisen der Gerechtigkeit.

Nach der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen müssen die Mitgliedstaaten ihre Gewässer überwachen und diejenigen identifizieren, die von der Verschmutzung betroffen sind oder wahrscheinlich betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen alle bekannten Landgebiete in ihrem Hoheitsgebiet, die in diese Gewässer abfließen und zur Verschmutzung beitragen, als anfällige Zonen für Nitrat ausweisen. Sie müssen auch geeignete Aktionsprogramme für diese Zonen aufstellen, um eine solche Verschmutzung zu verhindern und zu verringern.

Übermäßige Nitratwerte können das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie ein übermäßiges Algenwachstum fördern, das anderes Leben erstickt. Dieser Prozess wird als Eutrophierung bezeichnet. Die Reinigung von überschüssigen Nitraten aus Trinkwasser ist ebenfalls ein sehr kostspieliger Prozess.

 

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Anna van Densky

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
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